Im Sommersemester (2023) können die Einzelvorlesungen im Rahmen des Moduls 31-MUS-5016 (Körper Stimme Kommunikation)
"Aspekte der Sprechwirkung im Lehrberuf, Teil II Rhetorik / Häufige Stimm-, Sprach- u. Sprechstörungen" wieder an der Uni durchgeführt und zu folgenden Terminen im Präsenzformat angeboten werden.
Mi, 08.11.2023 | 17:15 - 18:45 Uhr | Campus Jahnallee, Haus 1, großer Hörsaal | Dr.in Finke, Clara | |
oder | Fr, 10.11.2023 | 13:15 - 14:45 Uhr | Hörsaalgebäude, HS 8 | Dr.in Finke, Clara |
Mi, 10.01.2024 | 17:15 - 18:45 Uhr | Campus Jahnallee, Haus 1, großer Hörsaal | Dr.in Finke, Clara | |
oder | Fr, 12.01.2024 | 13:15 - 14:45 Uhr | Hörsaalgebäude, HS 8 | Dr.in Finke, Clara |
Die Termine werden auch im Rahmen des ZLS-Lehrangebots veröffentlicht und sind für die Studierenden unter folgendem Link einzusehen:
Lehrangebot des ZLS in den Ergänzungsstudien im Wintersemester 2023/2024
Für die Teilnahme bedarf es keiner gesonderten Anmeldung.
Um die Teilnahme nachzuweisen, muss jedoch im Anschluss an die Veranstaltung von Frau Dr. Finke per Unterschrift die Teilnahme im Studienbuch eingeholt werden.
Um die Leistung anschließend verbuchen zu können, überprüfen Sie bitte auch Ihre Tool Anmeldung (Modul 31-MUS-5016)!
Für die Staatsexamensstudiengänge Lehramt an Grundschulen (Grundschuldidaktik Musik) und Lehramt Sonderpädagogik (Grundschuldidaktik Musik) - Wahlfach Musik (GSD) bewerben Sie sich regulär an der Universität Leipzig für die Kernfächer Deutsch oder Mathematik oder Sorbisch. Die Ausbildung in den Modulen des Faches Musik findet an der Hochschule für Musik und Theater Leipzig statt.
Zusätzlich zur Anmeldung des Wahlfachs (im TOOL) über die Uni Leipzig ist die Teilnahme am Auswahlverfahren der HMT erforderlich!
Erst nach Feststellung der Eignung erhalten Sie die Zulassung zum Studium an der HMT im Fach Grundschuldidaktik Musik mit Start zum Sommersemester 2024.
Zur Anmeldung gehen Sie bitte wie folgt vor:
Bewerbung:
Aufnahmegespräch
Auszug aus den Aufnahmebedingungen
"Für die Aufnahme in das Studium des Faches Grundschuldidaktik Musik der Examensstudiengänge Lehramt an Grundschulen und Lehramt Sonderpädagogik ist die Teilnahme an einem Aufnahmegespräch erforderlich. Das Aufnahmegespräch dient der Klärung der musikalischen Voraussetzungen, der Interessent*innen sowie der Information über die Anforderungen im künstlerisch-praktischen Bereich der Grundschuldidaktik-Module. Es umfasst einen informativen und einen kurzen praktischen Teil, in dem gemeinsam gesungen wird und jede/r Interessent*in ein Kinder- bzw. Volkslied vorsingt und, falls möglich, einen kurzen Einblick in sein/ihr Instrumentalspiel gibt.
Wenn Sie an der Universität Leipzig eine Zulassung für die Fächer Deutsch oder Mathematik oder Sorbisch erhalten haben, werden Sie als Haupthörer an der Universität Leipzig und als Nebenhörer*in für das Modulfach Musik an der Hochschule für Musik und Theater immatrikuliert. Das Studium im Wahlfach Musik beginnt jeweils im Sommersemester."
Ablauf des Gesprächs:
musikalische Vorbildung (instrumental oder vokal)
Eignungsgespräch in der Gruppe
Vorsingen eines Volks- oder Kinderliedes (a capella) auch in der Gruppe
Instrumentale Darbietung, wenn Vorbildung vorhanden (evtl. Begleitnoten mitbringen)
Studieninhalte in der Grundschuldiaktik Musik:
Einzelunterricht Klavier oder Gitarre (schulpraktisch akzentuiert)
Einzelunterricht Gesang und Stimmbildung
Gruppenunterricht Elementarer Tonsatz
Gruppenunterricht Elementares Gruppenmusizieren
Musikgeschichte / Musikdidaktik
und weitere Fächer
Liebe Studierende,
wenn Sie Ihre Testate zum Studienende oder für eine Leistungsübersicht im Prüfungsamt einreichen möchten, senden Sie die Fotos oder Scans Ihres Studienbuchens ganz einfach an:
pruefungen-lehramt@hmt-leipzig.de .
Sollten Ihnen Unterschriften im Studienbuch fehlen, können Sie sich die entsprechenden Testate auch von Ihren Lehrer*innen per Mail bestätigen lassen.
Bitte sammeln Sie diese Bestätigungen in Ihrem Studienbuch und senden diese bitte nur gesammelt und zusammenhängend ein.
In der derzeitigen Lage ist es uns nur schwer möglich, eintreffende Einzelnachweise in den Akten zu verarbeiten.
In der Regel werden Testate für unbewertete Leistungen und Teilnahmen an Lehrveranstaltungen ohne Prüfungen vergeben.
Regulär geplante, künstlerische Einzelunterrichte und Unterrichte, in denen bewertete Prüfungen abgelegt werden, müssen nicht gesondert testiert werden.
Vielen Dank für Ihre Mithilfe!