Bewerbung
Mit dem „Mitteldeutschen Jazzpreis“ soll eine herausragende künstlerische
Leistung gewürdigt werden. Bewerben können sich alle Studierenden, die zum Zeitpunkt des Einsendeschlusses an einer mitteldeutschen Musikhochschule (Sachsen-Anhalt, Sachsen oder Thüringen) immatrikuliert sind. Der Preis kann auch an ein Ensemble verliehen werden, das mehrheitlich aus Studierenden mitteldeutscher Musikhochschulen besteht.
Der Jazzpreis ist mit 2500,00 € dotiert und teilbar.
Es werden nur Bewerbungen berücksichtigt, die vollständig und fristgerecht bei der/dem Vorsitzenden der Jury in der HMT Leipzig eingegangen sind.
Das Anmeldeformular muss ausgefüllt, unterschrieben und zusammen mit der/den Immatrikulationsbescheinigung_en eingescannt und einem
max. 20minütigen Demo (in mp3 Form) per eMail übermittelt werden.
Mit der Unterschrift auf dem Anmeldeformular wird versichert, dass der/die oben genannte_n Musiker_innen auf den eingeschickten mp3-files zu hören ist/sind, mehrheitlich an einer Musikhochschule in Sachsen-Anhalt, Sachsen oder
Thüringen immatrikuliert ist/sind, für den Wettbewerb am 05. April 2020 zur
Verfügung steht/stehen und die Wettbewerbsbedingungen anerkennt/
anerkennen.
Die Bewerbungen gehen an: jazzpreis@hmt-leipzig.de
Die teilnehmende Band oder der/die teilnehmende Künstler_in verpflichtet sich, 4 Wochen vor dem Auftritt in Leipzig keinen anderen Auftritt im Umkreis von 50 km durchzuführen. Ausnahmen bedürfen der Genehmigung der Jury.
Einsendeschluss: 31.12.2019
Die Jury
Die Jury wird zur Preisvergabe einvernehmlich von der HMT neu berufen und setzt sich zusammen aus:
1 Professor_in aus Leipzig (Vorsitz)
1 Professor_in aus Dresden
1 Professor_in aus Weimar
1 „Externe_r“ (z.B. Medienvertreter_in oder Gast des Jazzfest).
Den Jury-Vorsitz übernimmt die/der Vertreter_in der HMT Leipzig.
Die Jury trifft ihre Entscheidung mit einfacher Mehrheit. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme der/des Vorsitzenden. Die Entscheidung der Jury ist endgültig.
Vergabezeitraum
Der „Mitteldeutsche Jazzpreis“ wird alle zwei Jahre vergeben.
Er kann in einem Zeitraum von zehn Jahren nur einmal an dieselbe Person oder dasselbe Ensemble verliehen werden.
Durchführung
Wichtig:
Die in den Bewerbungsunterlagen angegebene Besetzung ist bindend und Voraussetzung für die Teilnahme.
Mehrfachbewerbungen einzelner oder mehrerer Musiker_innen in unterschiedlichen Bands sind nicht zulässig.
Leistungen für die/den Preisträger_in des „Mitteldeutschen Jazzpreises“