Deutschlandsemesterticket

Upgrade des MDV-Semestertickets zum Deutschlandsemesterticket

Deutschlandsemesterticket Upgrade des MDV-Semestertickets zum Deutschlandsemesterticket
 
Für nur 1,40 Euro mehr als bisher können Studierende im Sommersemester 2024 mit ihrem Deutschland-Semesterticket im Gültigkeitsbereich des Deutschlandtickets fahren. Das MDV-Semesterticket für Leipziger Studierende wird durch das digitale Deutschlandsemesterticket ersetzt.

 

Kosten und Gültigkeit:

  • Für das Sommersemester 2024 kostet das Deutschland-Semesterticket 176,40 Euro (29,40 Euro/Monat), nur 1,40 Euro mehr als das bisherige MDV-Semesterticket.
  • Es gilt deutschlandweit im Geltungsbereich des Deutschlandtickets und nicht nur im MDV-Gebiet.
Weitere Informationen zum Deutschlandsemesterticket und zum Ablauf der Buchung finden Sie auf der Webseite des Leipziger Studentenwerks:
 

Deutschlandsemesterticket

 
Das Abonnement des Deutschland-Tickets muss vor Gültigkeitsbeginn des Deutschlandsemestertickets gekündigt werden, insofern Studierende der HMT eine doppelte Zahlung für den Monat März vermeiden möchten. Da das Sommersemester an der HMT Leipzig zum 1. März 2024 beginnt, sollte das vorherige Abonnement spätestens zum 20. Februar 2024 gekündigt werden.
 
〉 HINWEIS: Im Sommersemester 2024 gilt der Studierendenausweis nicht mehr als Fahrausweis, auch nicht im MDV-Gebiet!
 
Das Deutschlandsemesterticket ist als digitales Ticket über die LeipzigMOVE App oder als Chipkarte bei den Leipziger Verkehrsbetrieben erhältlich. Detailliertere Informationen zum Ablauf finden Sie auf der Webseite des Studentenwerks Leipzig.

Semesterbeitrag und
Studiengebühren

Vor Beginn eines Semesters ist der Semesterbeitrag zu bezahlen. Dies waren bisher 262 € (bei verspäteter Zahlung kommen 25 € dazu). Ab dem Sommersemester 2024 sind es 263,40 €. Dieser Betrag ist für das Studentenwerk Leipzig und wird von der HMT nur „eingesammelt“ und an das Studentenwerk Leipzig weitergereicht. 5 € der 263,40 € gehen an den Studierendenrat der HMT Leipzig. Die Frist für die Überweisung des Semesterbeitrages ist Mitte Juli für das Wintersemester und Mitte Januar für das Sommersemester.

 

Während eines Semesters wird die Studiengebühr erhoben. Da diese u.a. vom Fachsemester und von Beurlaubungen abhängig ist, geschieht dies im Laufe eines Semesters. Die Rechnung erhalten Sie in der Regel im April und Oktober für das jeweilige Semester per Post. Darin ist ein Überweisungsträger mit einem individuellen Verwendungszweck, der sich von dem Verwendungszweck für den Semesterbeitrag unterscheidet.  Das Zahlungsziel für die Studiengebühr ist immer zum Ende eines Semesters.

 

     Beide Beträge werden also immer zum Ende eines Semesters gezahlt,

     aber einmal im Voraus (Semesterbeitrag) und einmal im Nachhinein

     (Studiengebühr).

 

Weitere Informationen zum Semesterbeitrag und zu den Studiengebühren finden Sie unter »Finanzierung und Stipendien«

Aufenthaltstitel zum Studium

Um in Deutschland an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule oder vergleichbaren Einrichtungen studieren zu können, benötigen ausländische Studierende eine Aufenthaltserlaubnis.

 

Die Beantragung eines Aufenthaltstitels zum Studium kann nun auch online unter: www.leipzig.de/aufenthaltstitel-ausbildung erfolgen. Welche Unterlagen Sie einreichen müssen und was bei der Antragstellung zu beachten ist können Sie unter www.leipzig.de in Erfahrung bringen als auch dem untenstehenden Flyer entnehmen.

Befreiung vom Semesterbeitrag

Eine Befreiung vom Semesterbeitrag kann nur vom Studentenwerk Leipzig genehmigt werden.

  • Abgabetermin

    spätestens am letzten Werktag vor Beginn des Semesters, für das die Befreiung beantragt wird, bei Frau Niedenführ vom Studentenwerk Leipzig

  • Voraussetzung für Genehmigung:

    Beurlaubung von unserer Hochschule und

    Nachweis der Abwesenheit des gesamten Semesters von Leipzig.

Einschreibung in Vorlesungen

Für die Vorlesungen des nächsten Semesters müssen Sie sich über Moodle anmelden. Das Angebot entnehmen Sie bitte dem aktuellen Vorlesungsverzeichnis
 

Krankmeldung

Sollten Sie krank werden, ist es nötig ihre Lehrer:innen für die Einzelunterrichte und das Studierendensekretariat zu informieren. Dies kann telefonisch oder per Mail (ines.schmied@hmt-leipzig.de) erfolgen. Wenn die Krankheit länger als 3 Werktage dauert, ist unbedingt ein Krankenschein erforderlich.  Dieser kann per Post, per Bote oder persönlich im Studierendensekretariat, Zi. 113 oder Postfach 040, Grassistr. 8 abgegeben werden.

 

Die ordnungsgemäß entschuldigten Unterrichte können Sie nach Vereinbarung mit ihren Lehrer:innen nachholen. Unentschuldigte Fehlzeiten sind verfallen.

 

Dauert die Krankheit nachweislich länger als 10 Unterrichtswochen pro Semester können Sie, auch nachträglich, ein Urlaubssemester wegen Krankheit beantragen.

Beurlaubung/
Unterrichtsbefreiung

Beurlaubung und ERASMUS-Freistellung

Eine Beurlaubung  ist in der Regel im Rückmeldezeitraum zu beantragen. Es stehen zwei Formulare entsprechend des Urlaubsgrundes im Download-Bereich (Formulare) zur Verfügung. Geben Sie das ausgefüllte Formular entweder bei Ihren Studiendekan:innen oder bei der Referatsleiterin für Studienangelegenheiten ab.
Sollten Sie einen Auslandsaufenthalt über ERASMUS planen, verwenden Sie bitte den Freistellungsantrag, welcher von Herrn Clever entgegengenommen wird. (https://www.hmt-leipzig.de/de/home/hochschule/internationales). 
Studierende im Lehramt, die über die Universität Leipzig ins Ausland gehen, reichen einen Beurlaubungsantrag (Studienaufenthalte im Ausland) mit der Bestätigung der Partnerhochschule ein.
 

 

Unterrichtsbefreiung

Eine Unterrichtsbefreiung ist von der Prorektorin für Lehre und Studium genehmigungspflichtig. Gründe für eine Befreiung können sein:
  • Mitwirkung an Orchesterprojekten, Aufführungen
  • Verzögerung bei der Visumserstellung im Heimatland

Die Befreiung sollte rechtzeitig per Mail bei der Prorektorin beantragt werden. Nachweise/Verträge sind als Kopie beizufügen. (prorektorin.ls@hmt-leipzig.de)

Studieren in Teilzeit

Das Studium an der HMT ist auch in Teilzeit möglich, sofern dies in der Studienordnung für den jeweiligen Studiengang vorgesehen ist.

Der studentische Arbeitsaufwand je Semester verringert sich hierbei in der Regel auf die Hälfte des Vollzeitstudiums. Die Regelstudienzeit und die Fristen für die Ablegung von Prüfungen verlängern sich entsprechend dem Teilzeitanteil. Der Gesamtumfang des Unterrichtsanspruchs auf Einzelunterrichte und Gruppenunterricht in Kleingruppen wird hierdurch nicht erhöht. Der Einzelunterricht eines Vollzeitsemesters kann auf zwei Teilzeitsemester verteilt werden.

 

Die HMT bietet die Möglichkeit zum Teilzeitstudium "aus persönlichen Gründen" oder "berufsbegleitend". 

Für ein Studium in Teilzeit stellen Sie bitte einen entsprechenden Antrag.

Formulare für die jeweiligen Gründe (privat oder berufsbegleitend) finden Sie im Downloadbereich. (diesen können Sie über die Filterfunktion übersichtlicher gestalten) https://www.hmt-leipzig.de/de/hmt/downloads?section=f&fold=formulare

 

Vor Ihrer Antragsstellung sollten Sie die Möglichkeit der Studienberatung nutzen.

Sie berät Sie auch bezüglich der Aufteilung Ihrer Unterrichte, die auf den Formularen zu vermerken sind.

 

Die beabsichtigte Veränderung der Studienform ist im Rahmen der Rückmeldefristen zu beantragen. Sie bedarf der Genehmigung durch die Prorektorin für Lehre und Studium

 

Erst mit einem genehmigten Antrag kann Ihnen ein Teilzeitstudium gewährt werden.

Gremiensemester

Allgemein

 

Mit der Beteiligung an Gremien der HMT erhalten Sie das Recht auf einen zeitlichen Ausgleich für Ihr Studium. 
Studierenden, die mindestens eine Wahlperiode in den Organen der Hochschule, der Studentenschaft, des Studentenwerkes oder der Studienkommission (nach SächsHSFG)  mitgewirkt haben, wird die Studienzeit von einem Semester nicht auf die Regelstudienzeit angerechnet. Bei einer mehrjährigen Mitwirkung wird eine Studienzeit von 3 Semestern nicht auf die Regelstudienzeit angerechnet.

 

Es muss hierfür kein gesonderter Antrag gestellt werden.

 

Gremien

 

 

Die Organe der Hochschule:

  • Senat und der erweiterte Senat
  • Fakultätsrat 

Die Organe der Studierendenschaft:

  • Studierendenrat 
  • Fachschaftsrat 

Als Organ des Studentenwerkes:

  • Verwaltungsrat des Studentenwerks

Exmatrikulation

Zum Ende des Studiums

 

Haben Sie ihr Studium ordnungsgemäß abgeschlossen, erfolgt die Exmatrikulation automatisch durch das Prüfungsamt.

Das Exmatrikulationsdatum richtet sich nach der Einhaltung der Regelstudienzeit. Schließen Sie innerhalb dieser ihr Studium ab, erfolgt die Exmatrikulation zum Ende des Semesters (31.08. oder 28.02).

Schließen Sie nach Ende der Regelstudienzeit ab, werden Sie einen Tag nach der letzten Prüfung exmatrikuliert. Dies kann auch rückwirkend erfolgen, wenn sich zum Beispiel die Bewertung der Abschlussarbeit verzögert.

 

Bitte reichen Sie folgende Unterlagen persönlich oder eingescannt per Mail bei der für Ihre Fachrichtung zuständigen Person im Prüfungsamt ein:

  • Studienbuch
  • Laufzettel (Bibliothek/Schließfächer)

Zuständige Personen:

 

     Manuela Stötzer

Alte Musik, Bläser, EMP, Gesang, Jazz/Pop,

Kirchenmusik, Klavier/Dirigieren/Korrepetition,

Streicher

     Katharina Ruhe

Dramaturgie, Schauspiel,

Musikwissenschaft 

     Hella Reiser
Lehramt

Außerplanmäßig

 

Möchten Sie sich außerplanmäßig exmatrikulieren lassen, reichen Sie folgende Unterlagen bitte persönlich bei oder per Mail an Ines Schmied ein:

Alternativ können Sie die Unterlagen auch in das Postfach von Ines Schmied

(Nr. 040) in der Grassistraße 8 legen.

 

Krankenversicherung

Um in Deutschland studieren zu können, benötigen Sie für die Einschreibung zum Studium eine gültige Krankenversicherung. Eine Reisekrankenversicherung fällt nicht darunter und ist nicht ausreichend. Ohne eine für das Studium gültige Krankenversicherung können Sie nicht immatrikuliert werden.
In Deutschland gibt es zwei Arten von Krankenversicherungen:

  • gesetzliche, öffentliche Versicherungen
  • private Versicherungen (in der Regel nur für Promovierende)

  Wenn Sie im Rahmen eines Stipendienprogramms (z.Bsp. DAAD) eine Grup-

  penversicherung gestellt bekommen, benötigen Sie von einer gesetzlichen

  Krankenkasse die Bestätigung, dass Sie von der gesetzlichen Krankenversi-

  cherung befreit sind.

 

Gesetzliche Krankenversicherung

  • Studierende aus Ländern der Europäischen Union, einem EWR-Staat, der Schweiz, Bosnien und Herzegowina, Montenegro, Nordmazedonien, Serbien, Türkei, Tunesien oder dem Vereinigten Königreich weisen mit ihrer Europäischen Krankenversicherungskarte (EHIC) beziehungsweise der Global Health Insurance Card (aus dem Vereinigten Königreich) oder einer Anspruchsberechtigung (aus einem Abkommensland) ihre Krankenversicherung nach. Grundlage sind die Sozialversicherungsabkommen der Mitgliedsländer der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums.

Bitte beachten Sie, dass Ihre Versicherung eventuell nicht alle Kosten in Deutschland abdeckt. Erkundigen Sie sich schon vor Ihrer Einreise, welche Leistungen Sie in Deutschland in Anspruch nehmen dürfen.

Kommen Sie aus einem EU-Staat, EWR-Staat, der Schweiz oder einem Abkommensland, dann bleiben Sie in Ihrem Heimatland versichert. Mit Ihrer Europäischen Krankenversicherungskarte (EHIC), Ihrer Global Health Insurance Card (GHIC) oder Ihrer Anspruchsbescheinigung können Sie in Deutschland direkt zu einer Ärztin oder einem Arzt gehen. Sie benötigen von der gesetzlichen deutschen Krankenversicherung in Deutschland die maschinelle Bestätigung, dass Sie sich nicht in Deutschland versichern müssen. Bitte stellen Sie einer deutschen gesetzlichen Krankenversicherung für die Ausstellung dieser Bescheinigung folgende Informationen zur Verfügung:

  • Foto der EHIC/GHIC/Versicherungspolice (Vorder- und Rückseite)
  • Name, Vorname
  • Geburtsdatum
  • Geburtsort (Stadt, Land)
  • Aktuelle Adresse
  • Geben Sie bei der prüfenden gesetzlichen Krankenkasse folgende Daten der HMT Leipzig an:
    Betriebsnummer 05509027 und Absendernummer H0001141
  • Studierende aus Nicht-EU-Ländern und Nicht-EWR-Ländern müssen bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres eine gesetzliche Krankenversicherung abschließen und können sich auf Wunsch von dieser Versicherungspflicht bei einer gesetzlichen Krankenkasse befreien lassen. Auch hierüber hat eine Meldung, im Zuge des maschinellen Meldeverfahrens zwischen Krankenkassen und Hochschulen, zu erfolgen. Entscheiden Sie sich für eine deutsche Krankenversicherung inklusive Pflegeversicherung, ist Folgendes zu beachten:
    • Geben Sie bei der versichernden Krankenkasse folgende Daten der HMT Leipzig an:
      Betriebsnummer 05509027 und Absendernummer H0001141.
    • Die monatlichen Kosten für alle Versicherungen für Studierende betragen ungefähr 110 Euro (Stand: Juli 2020).
    • Ihre Immatrikulation ist erst vollständig, wenn Sie eine gültige Krankenversicherung nachweisen. Um eine gesetzliche Krankenversicherung abschließen zu können, müssen Sie Ihren Zulassungsbescheid vorlegen. 
  • Promovierende, Meisterklassenstudierende oder Graduierende, die bereits eine gesetzliche Krankenversicherung als Bachelor- oder Masterstudierende aus Deutschland oder der EU hatten oder selbst aus der Europäischen Union kommen, können sich auch während der Promotion freiwillig gesetzlich versichern. Der Beitrag liegt über dem studentischen Beitrag für eine gesetzliche Krankenversicherung. Er beginnt bei circa 180 Euro und ist abhängig von der Höhe des Stipendiums.

Beratungsangebote gesetzlicher Krankenversicherungen

 

Ihr Ansprechpartner bei der BARMER:

Michael Thude
Lange Str.40
04103 Leipzig
GERMANY
E-mail: michael.thude(at)barmer.de

Tel: +49341 35047239; +49160 90456151

Ihr Ansprechpartner bei der Techniker

Krankenkasse (TK):

Dominik Moch
Prager Str. 15-17
04103 Leipzig
GERMANY
E-mail: dominik.moch(at)tk.de

Tel: +49 40-46065103-004; +49 160-4826545

 

 

Private Krankenversicherung

 

Private Krankenversicherungen anderer Länder werden unter Umständen in Deutschland anerkannt. Genaueres sollten Sie mit Ihrer Versicherung klären. Üblicherweise ist die private Krankenversicherung für alle ab dem 30. Lebensjahr geeignet. Sie können diese auch in Deutschland abschließen. Ihre private Versicherung wird in Deutschland anerkannt? Dann benötigen Sie für die Immatrikulation eine Bestätigung, dass Sie von der Versicherungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung befreit sind. Dafür beantragen Sie bitte bei einer gesetzlichen Krankenkasse einen Befreiungsbescheid von der Krankenversicherungspflicht als Student:in.

Kontakt | contact

Studierendensekretariat - telefonische Beratung

 

Sie haben Fragen zur Immatrikulation, zu »HMT Campus« oder dazu, wie Sie die richtigen Ansprechpartner:innen finden?

Für diese stehen wir Ihnen zu folgenden Zeiten telefonisch zur Verfügung:

  • montags von 09:30 - 12:00 Uhr
  • dienstags von 09:30 - 12:00 Uhr
  • donnerstags von 09:30 - 12:00 Uhr

 

Telefonische Beratung

+49 341 2144 555

 


Kontakt | contact Studierendensekretariat | office of student affairs

Kontakt | contact

Studierendensekretariat | office of student affairs

 

 

Zi. 113, Gebäude Grassistraße 8

 

Ines Schmied

+49 341 2144 625

ines.schmied@hmt-leipzig.de

 

Online Terminbuchungskalender

 

 

Liliia Haidash

+49 341 2144 629

Haidash@hmt-leipzig.de

 

Online Terminbuchungskalender


Immatrikulationsbogen

 

Alle weiteren Formulare finden Sie im Downloadbereich

 

Immatrikulationsbogen [148.9KB/pdf]