Rücktritt von Prüfungen
gültig für alle Studiengänge und externe Prüfungen
Studierende können sich bis vier Wochen vor Beginn (bis zum 12.01.2025) des jeweiligen Prüfungszeitraumes durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Prüfungsamt von einer Prüfung abmelden. Nach Ablauf dieser Frist wird eine Prüfung mit „nichtausreichend“ (5) bewertet, wenn die Person zu einem Prüfungstermin ohne triftigen Grund nicht erscheint oder wenn nach Beginn der Prüfung ohne Genehmigung von der Prüfung zurückgetreten wird.
Der für den Rücktritt oder das Versäumnis geltend gemachte Grund muss dem/der Sachbearbeiter:in für das Prüfungswesen unverzüglich schriftlich mitgeteilt und glaubhaft gemacht werden. Soweit die Prüfungskommission ihre Arbeit bereits aufgenommen hat, erfolgt die Anzeige dort und wird in das Prüfungsprotokoll aufgenommen. Bei Krankheit kann die Vorlage eines ärztlichen Attestes und in Zweifelsfällen eines amtsärztlichen Attestes verlangt werden. Werden die Gründe anerkannt, so wird ein neuer Termin anberaumt. Die bereits vorliegenden Prüfungsergebnisse werden in diesem Fall angerechnet.
Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen
Die Regelungen zur Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen finden Sie in den Prüfungsordnungen der Studiengänge.
Bitte nutzen Sie das Formular zur Beantragung und reichen Sie dieses zusammen mit den Nachweisen der erbrachten Leistungen im Prüfungsamt ein.
Nachteilsausgleich
für Studierende mit Beeinträchtigungen
Die Prüfungsordnungen der HMT regeln die Möglichkeiten eines Nachteilsausgleichs (NTA) für Studierende mit Beeinträchtigungen.
Alle Grundsätze und einen Beispielkatalog von Maßnahmen zum Nachteilsausgleich finden sich im Flyer NTA rechts in der Infospalte.
Einen Antrag auf NTA stellen:
1) Beratungsangebot zu NTA nutzen:
… bei Katharina Ruhe im Prüfungsamt
2) Antragsstellung:
...stellen des Antrags auf NTA mittels Formulars (siehe rechte Spalte Downloads Nachteilsausgleich)
3) Bearbeitung und Bewilligung/Teilbewilligung oder Ablehnung des Antrags durch den/die zuständige:n Dekan:in:
Fakultät I (Blasinstrumente/Schlagzeug, Jazz/Popularmusik; Klavier/Dirigieren, Streichinstrumente Harfe)
Prof. Matthias Foremny
Fakultät II (Alte Musik, Gesang/Musiktheater, Schauspielinstitut)
Prof.in Anne-Kathrin Gummich
Fakultät III (Dramaturgie, Inst. für Musikpädagogik, Inst. für Musikwissenschaft, Kirchenmusikal. Inst., Komposition/Tonsatz)
Prof.in Constanze Rora
4) Umsetzung des NTA: Information des Prüfungsamtes an die Prüfer:innen, welcher NTA gewährt wurde und wie dieser umzusetzen ist.
externe Prüfungen
Wer sich ein der Studien- und Prüfungsordnung entsprechendes Wissen und Können angeeignet hat, kann den Hochschulabschluss als Externer durch Prüfung erwerben. Über den Antrag auf Zulassung zur Prüfung, über das Prüfungsverfahren und über die zu erbringenden Prüfungsleistungen, die den Anforderungen der Studien- und Prüfungsordnung entsprechen müssen, entscheiden die Prüfungsausschüsse.
Die individuellen Prüfungstermine und der Ort der Prüfung werden nach erfolgter Zulassung vom Prüfungsausschuss festgelegt und durch Aushang bekannt gemacht.
Anmeldung technische
Ausstattung für Prüfungen
Bitte teilen Sie möglichst zeitnah zu anstehenden Prüfungen Bedarfe an Audio-Technik (mit und ohne Tonmeister/Fachpersonal) unter der Angabe von:
- Datum
- Uhrzeit/Zeitfenster
- Ort
- Besetzung
dem Tonmeister Sebastian Bonney mit. Nähere Informationen hierzu finden Sie auf der
Bei
Für die Bühnentechnik/Beleuchtung kontaktieren Sie den Inneren Dienst: