Auswahlverfahren für
Studierende

an Musikhochschulen

Vorschlag
Vorschlagsberechtigt für die Musikerauswahl der Studienstiftung sind ausschließlich die Leitungen der staatlichen Musik-hochschulen in Deutschland. Dem Vorschlag geht eine hochschulinterne Auswahl voraus, die vom Vertrauensdozenten der Studienstiftung vor Ort organisiert wird. Hochschulen können abhängig von der Anzahl ihrer Musikstudierenden drei bis acht Studierende vorschlagen (4 ab 250, 5 ab 500, 6 ab 750, 7 ab 900, 8 ab 1150 Studierenden). Studierende der Kompositionsklassen können zusätzlich zu den genannten Maximalzahlen vorgeschlagen werden. (Partituren von zwei Werken sind zusammen mit dem Vorschlag einzureichen).

 

Vorauswahl
Die hochschulinterne Vorauswahl besteht aus dem Vorspiel/Vorsingen zur Beurteilung der künstlerischen Fähigkeiten und einem Gespräch mit der Kandidatin bzw. dem Kandidaten. Beide Teile – das Vorspiel bzw. das Vorsingen und das Gespräch – sind für die Vorschlagsentscheidung maßgeblich.

 

Auswahlverfahren
Alle Vorgeschlagenen werden nach Prüfung der formalen Voraussetzungen zur Endauswahl eingeladen, die im Frühjahr jedes Jahres (meist im März) an einer Musikhochschule in Deutschland stattfindet. Eine unabhängige Auswahlkommission entscheidet auf der Basis eines Vorspiels/Vorsingens und eines Gesprächs über die Aufnahme.

Für Schulmusiker/Musikpädagogen gibt es innerhalb der Musikerauswahl ein eigenes Verfahren; sie konkurrieren also nicht mit den Studierenden in der künstlerischen Ausbildung: An ein verkürztes Vorspiel/Vorsingen schließen sich in der Auswahl ein Kurzvortrag zu einem musikpädagogischen Thema und ein Gespräch an.

 

Voraussetzungen für einen Vorschlag


Höchstsemesterzahl: Nach dem Wintersemester, in dem der Vorschlag erfolgt, müssen noch mindestens 2 Semester Regelstudienzeit bis zum Studienabschluss (Master/Diplom/Staatsexamen) verbleiben (unter Berücksichtigung von Urlaubssemestern).

 

Aufbaustudien: es können auch Studierende im (max. 4semestrigen) Aufbaustudium vorgeschlagen werden (ausschließlich Master, Solo- oder Meisterklasse/Konzertexamen), wenn nach dem Wintersemester, in dem der Vorschlag erfolgt, noch mindestens 2 Semester Regelstudienzeit bis zum Abschluss dieses Studienabschnitts verbleiben.

 

Zweitstudien können nicht gefördert werden. Die Förderung von EU-Bürgern ist möglich, sofern sie dauerhaft in Deutschland studieren und hier einen Abschluss anstreben. Studierende aus Nicht-EU-Ländern können nur dann vorgeschlagen werden, wenn sie die Voraussetzungen gem. § 8 BAföG erfüllen (https://www.bafög.de/de/-8-staatsangehoerigkeit-224.php). Im Rahmen dieser Möglichkeiten dürfen wir auch Asylberechtigte, anerkannte Flüchtlinge oder subsidiär Schutzberechtigte, die einen Anspruch auf BAföG haben, fördern.

 

Bewerber dürfen vor dem Studium, für das sie vorgeschlagen werden, in anderen Fächern bzw. Fächerkombinationen bis zu maximal vier (bei Sängern: sechs) Semester studiert haben.

 

Der Vorschlag muss folgende Angaben enthalten:
Name, Vorname; Geburtsdatum; Adresse, Telefon, E-Mail; Fach bzw. Instrument; Angabe von Hochschul- und Fachsemesterzahl; Angabe und Dauer eventuell bereits zuvor studierter Fächer;Name und Gutachten des Hauptfachlehrers / der Hauptfachlehrerin

 

WICHTIG: Studierende können sich nicht selbst bewerben, sondern müssen von ihrem Hauptfachlehrer bzw. ihrer Hauptfachlehrerin vorgeschlagen werden!

 

Hinweise zum Auswahlverfahren
Die hochschulinterne Vorauswahl zu Beginn des Wintersemesters orientiert sich am Verfahren der Endrunde und sollte aus dem Vorspiel/Vorsingen zur Beurteilung der künstlerischen Fähigkeiten und einem Gespräch mit der Kandidatin bzw. dem Kandidaten bestehen. Zur Durchführung dieses Gesprächs mag ein Hinweis auf die Satzung der Studienstiftung nützlich sein, in der es heißt: „Die Studienstiftung fördert die Hochschulbildung junger Menschen, deren hohe wissenschaftliche oder künstlerische Begabung und deren Persönlichkeit besondere Leistungen im Dienste der Allgemeinheit erwarten lassen; sie ist bestrebt, zu einem über die Berufsausbildung hinausgehenden umfassenden Studium hinzuführen.“

 

Wiederholungsvorschläge sollten nur dann gemacht werden, wenn die Bewerberin / der Bewerber klare Fortschritte gegenüber dem Vorjahr gemacht hat. Bewerber, die bereits zweimal in der Endauswahl nicht erfolgreich waren, können nicht wieder in das Verfahren aufgenommen werden.

 

Programm der Vorauswahl:

  • Vorspielen bzw. Vorsingen dreier vorbereiteter Werke unterschiedlicher Stilepochen analog zur Endrunde (Dauer max. 20 Minuten)
  • Allgemeines Gespräch (Dauer ca. 10-15 Minuten)

Hinweise zur Programmgestaltung für die Endrunde

 

Instrumentalisten müssen komplette Werke – keine Einzelsätze – aus mindestens drei großen Stilepochen (Renaissance; Barock; Klassik; Romantik inklusive Spätromantik und Impressionismus; Moderne/Neue Musik) vorbereiten. Darunter muss ein Werk dezidiert zeitgenössischer Musik (komponiert nach 1945; Werke etwa von Schostakowitsch und Prokofjew passen zwar zeitlich, sind aber stilistisch für diesen Bereich nicht geeignet) oder ein bedeutendes Werk aus dem Schaffen von Messiaen, Schönberg, Berg oder Webern sein.

 

Für Nicht-Pianisten (Ausnahme: Akkordeon, Gitarre, Harfe, Orgel und Schlagzeug, die auch ein rein solistisches Programm anbieten können) gilt zudem, dass das Programm ein Werk der Kammermusik enthalten sollte (in der Regel aus der Sonatenliteratur).

 

Das Programm der Studierenden des Fachs Gesang muss die Bereiche Oper, Oratorium und Lied umfassen. Dabei müssen drei bis vier Epochen in mindestens drei Sprachen berücksichtigt werden, darunter Werke von Schönberg, Berg, Webern oder Kompositionen nach 1945.

 

Bei Kandidaten im Bereich Jazz/Rock/Popularmusik sollte das Programm Stücke aus mindestens drei unterschiedlichen Stilrichtungen umfassen, darunter dürfen selbstverständlich auch Eigenkompositionen sein.

 

Die der Kommission zur Auswahl angebotenen Programme sollten eine Dauer von mind. 35-40 Minuten haben.

 

Für Schulmusiker/Musikpädagogen (EMP) gliedert sich die Vorstellung vor der Auswahlkommission in drei Teile:

  • Vorspiel bzw. Vorsingen eines vorbereiteten Werkes (ca. 10 Minuten) eigener Wahl
  • Ein vorbereiteter 5-Minuten-Vortrag zu einem wissenschaftlichen Thema eigener Wahl aus dem Bereich der Musikpädagogik/Schulmusik
  • Allgemeines Auswahlgespräch (Dauer ca. 15 Minuten)

Von Studierenden der künstlerisch-pädagogischen Ausbildung (KPA/IP) wird kein Referat erwartet. Nach einem 15-minütigen Vorspiel folgt ein 15-minütiges allgemeines Auswahlgespräch mit Schwerpunkt auf die praxisnahe pädagogische Ausbildung.


Für Dirigenten gliedert sich das Verfahren in drei Teile:

  • Vorspiel auf dem Hauptinstrument (5 - 10 Minuten)
  • Simulation einer Chor- bzw. Orchesterprobe mit einem von uns gestellten Ensemble und/oder Arbeitsprobe mit Sängern vom Klavier aus. Das zu erarbeitende Stück wird im März rechtzeitig vorher bekanntgegeben (20 - 25 Minuten).
  • ein allgemeines Gespräch zum bisherigen Studium (10 Minuten)

Die Nichterfüllung dieser formalen Voraussetzungen kann zur automatischen Disqualifikation für das Verfahren ohne Vorspiel bzw. Vorsingen führen. Die Qualität des Vorspiels / des Vorsingens kann das Fehlen einer geforderten Epoche nicht kompensieren.

 

Ansprechpartner für das hochschulinterne Vorspiel ist der/die jeweilige Vertrauensdozent/in der Hochschule.

Prof. Martin Schmeding
Vertrauensdozent an der HMT

Ansprechpartner für den Bereich Musik

 

Kontakt per eMail

martin.schmeding@hmt-leipzig.de

Prof. Silvia Zygouris

Ansprechpartnerin für den Bereich Schauspiel

 

Kontakt per eMail
silvia.zygouris@hmt-leipzig.de

Hinweise zum
Auswahlverfahren 2022