Studierendenmobilität
Outgoings

Studium und Praktikum im Ausland

Studierendenmobilität Outgoings Studium und Praktikum im Ausland
 
Studierende der Hochschule für Musik und Theater Felix Mendelssohn Bartholdy haben die Möglichkeit, im Verlauf ihres Studiums im Rahmen des Erasmus+ Programms an einer Partneruniversität zu studieren. Die im Ausland erbrachten Studienleistungen werden anerkannt. Darüber hinaus werden auch Praktika im Ausland während und bis zu 12 Monaten nach Abschluss des Studiums gefördert. 

Wer kann sich bewerben?

Bewerben können sich Studierende aller Fachrichtungen, die an der HMT eingeschrieben sind und sich zum Zeitpunkt des Auslandsaufenthalts mindestens im 3. Semester befinden.
 

Gibt es bestimmte Voraussetzungen?

Für einen ERASMUS+ Studienaustausch gelten folgende Voraussetzungen:
  • Abschluss des ersten Studienjahres; reguläre Immatrikulation an einer deutschen Hochschule
  • Dauer: ein bis zwei Semester (Bachelor/Master/Promotion), wiederholte Förderung möglich
  • Gasthochschule: Sie muss eine Partnerhochschule der HMT sein und über eine ERASMUS-Charta (ECHE) verfügen.
  • Die Schweiz bietet seit dem Wintersemester 2014/15 ein eigenes Mobilitätsprogramm (Swiss European Mobility Programme) an.
Für einen ERASMUS+ Praktikum gelten folgende Voraussetzungen:
  • reguläre Immatrikulation an einer deutschen Hochschule
  • Mindestaufenthaltsdauer: 60 Tage , wiederholte Förderung möglich
  • Es muss einen inhaltlichen Bezug des Praktikums zum Studium geben
  • Praktika im eigenen Heimatland werden grundsätzlich nicht gefördert, es sei denn Sie haben dort nicht Ihren Hauptwohnsitz. Ein Nachweis darüber ist in diesem Fall vorzulegen
Die folgenden Einrichtungen können nicht als aufnehmende Einrichtungen für Praktika/Praxisaufenthalte fungieren, um Interessenskonflikte und Doppelförderung zu vermeiden:

Wie werde ich gefördert?

  • Studiengebühren an der Gasthochschule entfallen
  • finanzielle Unterstützung (Fördersätze gestaffelt nach Ländergruppen)
  • Die im Ausland erbrachten Leistungen werden anerkannt
Für das Studienjahr 24/25 gelten für die drei Ländergruppen voraussichtlich folgende Fördersätze:
  • Gruppe 1 (monatlich 600 Euro): Dänemark, Finnland, Irland, Island, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden.
  • Gruppe 2 (monatlich 540 Euro): Belgien, Deutschland, Frank-reich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien, Zypern.
  • Gruppe 3 (monatlich 490 Euro): Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, Serbien, Slowakei, Slowenien, Nord-Mazedonien (EJRM), Tschechische Republik, Türkei, Ungarn.

Erasmus+ PraktikantInnen erhalten monatlich 150 Euro zusätzlich als Top-Up.

 
Weitere Informationen finden Sie im Dokument "Auslandstsstudium und Auslandspraktikum".
 
Bitte bedenken Sie, dass das ERASMUS-Programm nur ein Zuschuss für Ihren Studienaufenhalt leisten kann. Die kompletten Kosten eines Auslandsaufenthaltes können dadurch oft nicht gedeckt werden. Wir empfehlen sich parallel um eine Förderung durch das Auslandsbafög oder von anderen von Begabtenförderungswerken bemühen. 
 

Bewerbung für ERASMUS+

Wie bewerbe ich mich?

Bewerbungsfristen für ein Studium:

 

Für eine HMT interne Auswahl bewerben Sie sich bitte bis zum 15.01. im Erasmus Büro. Anschließend erhalten Sie die Zugangsinformationen für Ihre Bewerbung an den Partnerhochschulen.

 

Interessierte für einen Austausch mit der Schweiz informieren sich bezüglich der Fristen bitte über die Webseiten der betreffenden Partnerhochschulen. Rücksprache mit dem Erasmus-Koordinator bitte bis 20.12.

 

Die meisten unserer Partnerhochschulen wickeln die Bewerbung mittlerweile online ab. Den dafür notwendigen Link erhalten Sie nach Ihrer HMT internen Bewerbung.

 

Für Ihre Bewerbung bereiten Sie bitte folgende Unterlagen vor:
  • Lebenslauf (Englisch oder Sprache des Gastlandes)
  • Motivationsschreiben (Englisch oder Sprache des Gastlandes)
  • ggf. Empfehlungsschreiben des Hauptfachlehrers (Englisch oder Sprache des Gastlandes)
  • Hörprobe/Video (bitte überprüfen Sie die Anforderungen der jeweiligen Gasthochschule)
  • Transcript of Records (Englisch) - bitte bis spätestens 20.12. im Prüfungsamt beantragen

Bitte vereinbaren Sie in jedem Fall ein Beratungsgespräch mit dem Erasmus Koordinator.

Dafür nutzen Sie bitte den angegeben online Kalender.

 

 

Bewerbungsfristen für ein Praktikum: Bewerbungen werden fortlaufend, aber spätestens 2 Monate vor Vorhabenbeginn angenommen.

 

Für die Förderung von Praktika sind folgende Unterlagen per E-Mail einzureichen:

  • Bestätigung Ihrer Fachrichtung über die studienzielförderliche Tätigkeit
  • Learning Agreement für Praktika
  • Lebenslauf (Englisch oder Sprache des Gastlandes)
  • Praktikumsplatzzusage 

Die Vorlagen der Formulare finden Sie unter dem Reiter "Dokumente" auf dieser Webseite. 

 

Top Ups zur Förderung

Studierende, die berechtigt sind, ein ERASMUS Stipendium zu erhalten, können für Aufenthalte ab WiSe 2022/23 (außer UK) zusätzlich Top Ups aktiv beantragen:

 

Top-Up
"Green Travel"

50 Euro einmalig
+ Reisekostenzuschuss für bis zu 4 Tage

Social Top-Up (außer UK)
"Erstakademiker*innen"

250 Euro / Monat

Social Top-Up (außer UK)
"erwerbstätige Studierende"

250 Euro / Monat

Social Top-Up
"Behinderung od. chronische Erkrankung"

250 Euro / Monat

Social Top-Up
"Studierende mit Kind(ern)"

250 Euro / Monat

 

Green Travel kann mit einem weiteren Social Top-Up kombiniert werden. Ansonsten ist nur ein Top Up möglich.

 

Mit Ihrer aktiven Bewerbung für eines der Top-Ups verpflichten Sie sich, den Originalnachweis für die Berechtigung zum jeweiligen Top-Up 5 Jahre lang aufzubewahren (z.B. Bahnticket) bzw. dem Erasmus Büro zur Überprüfung vorzulegen (nur auf Anfrage).

Außerdem bestätigen Sie in einer Ehrenwörtlichen Erklärung die Richtigkeit Ihrer Angaben.

 

Für die Bewerbung auf die Top Ups wennden Sie sich bitte direkt an das Erasmus-Büro.

Eine Definition der Zielgruppen stellt der DAAD hier bereit:

https://eu.daad.de/programme-und-hochschulpolitik/erasmus-ab-2021/erasmusplus-soziale-teilhabe/de/86053-definition-der-zielgruppen-studierende-mit-geringeren-chancen-in-deutschland/

 

 

1.Top-Up für „Green Travel“

Dieses Top-Up können Sie beantragen, wenn Sie die Hin- oder Rückreise zur Partneruniversität mit einem der folgenden, als vom DAAD als nachhaltig eingestuften, Verkehrsmitteln antreten werden (mind. 50% der Reisestrecke):

  • Zug
  • Fahrgemeinschaft
  • Bus
  • Fahrrad
  • zu Fuß

Die Höhe der Förderung beträgt einmalig 50 Euro; zusätzlich besteht die Möglichkeit der Förderung von bis zu 4 zusätzlichen Reisetagen.

 

2. Top-Up für Erstakademiker:innen

Akademischer Abschluss der Eltern:

Als akademischer Abschluss gelten Abschlüsse, die an einer Universität, einer Berufsakademie oder einer FH (innerhalb oder außerhalb Deutschlands) erworben wurden. Im Handwerk gilt der Meisterbrief nicht als akademischer Abschluss.

Wenn sich Ihre Eltern nicht sicher sind, ob deren Abschluss als Studienabschluss zählt:
Besuchen Sie die Webseite der "Stiftung Akkreditierungsrat". Wenn Sie den Abschluss Ihrer Eltern dort finden, dürfen Sie dieses Top-Up nicht beantragen.

 

 

3.Social Top-Up für erwerbstätige Studierende

Studierende, die vor Antritt Ihres Auslandsstudiums einer oder mehrerer Tätigkeiten/en nachgegangen sind und ihre Tätigkeit während des Auslandsaufenthaltes nicht fortführen können, sind berechtigt, dieses Social Top-Up zu beantragen.

Die Erwerbstätigkeit muss mindestens sechs Monate fortlaufend mit zeitlichem Bezug zur Mobilität ausgeübt worden sein.

Während des Mindestzeitraumes der Ausübung vor Bewerbung muss der monatliche Erwerb über 450 EUR und unter 850 EUR liegen.

Ausgenommen sind i.d.R. Tätigkeiten, die in Selbständigkeit ausgeübt werden und duale/ berufsbegleitende Studiengänge mit einem festen Gehalt.

Bedingungen zusammengefasst:

Tätigkeitszeitraum:

Studierende müssen bis 1 Monat vor Beginn ihrer Mobilität (Vorbereitungszeit) 6 Monate lang ununterbrochen angestellt oder/und selbstständig beschäftigt gewesen sein, um dieses Top-Up beantragen zu dürfen.


Rechenbeispiel:
Ihre Mobilität beginnt am 01. Oktober. Dann müssen Sie vom 01. März bis 31. August (= 6 Monate) im Rahmen der unten beschriebenen Kriterien beschäftigt gewesen sein, um das Top-Up beantragen zu dürfen.

Nettoverdienst (min.):

mind. 450 EUR
(Nettoverdienst aller Tätigkeiten, auch selbstständigen, aufaddiert pro Monat, d.h. Sie müssen in jedem der 6 Monate vor Mobilitätsbeginn mehr als 450 EUR, aber max. 850 EUR verdient haben)

Nettoverdienst (max.):

max. 850 EUR
(Nettoverdienst aller Tätigkeiten, auch selbstständigen, aufaddiert pro Monat, d.h. Sie müssen in jedem der 6 Monate vor Mobilitätsbeginn mehr als 450 EUR, aber max. 850 EUR verdient haben)

Weiterführung der Tätigkeit/en:

Voraussetzung für die Beantragung dieses Top-Ups ist zudem, dass die Tätigkeit/en während des Auslandsaufenthalts NICHT weitergeführt werden kann/können.
Im Falle eines Arbeitsvertrags ist eine Kündigung keine Voraussetzung, der Arbeitsvertrag kann auch pausiert werden.

 

4.Social Top-Up für Studierende mit Kind(ern)

Studierende, die für ein Auslandsstudium mit ihrem Kind/ihren Kindern ins Ausland reisen, können dieses Top-Up beantragen. Voraussetzung ist, dass das Kind oder die Kinder während des gesamten Aufenthalts mitgenommen wird/werden. Der Zuschuss wird pro Familie gewährt, unabhängig von der Anzahl der Kinder. Die Beantragung ist auch möglich, wenn eine Betreuungsperson (Partner:in) mitreist, eine Doppelförderung ist ausgeschlossen.

 

5. Social Top-Up für Studierende mit Behinderung oder chronischer

    Erkrankung

Studierende mit einem Grad der Behinderung (GdB) ab 20 oder einer chronischen Erkrankung, die für ein Auslandsstudium über ERASMUS gefördert werden, können dieses Top-Up beantragen.

Grundlage für die Einordnung einer Erkrankung als "chronisch" bildet die "Liste der chronischen Erkrankungen des Robert Koch Instituts".

Kontakt / Contact

Sebastian Clever

Erasmus Koordinator

Grassistraße 8

04107 Leipzig

Zimmer 207

 

0341 - 2144 501

sebastian.clever@hmt-leipzig.de

 

 

Studentische Assistent:innen / assistants


Grassistraße 8

04107 Leipzig

Zimmer 207

 

assistant.erasmus@hmt-leipzig.de 


Öffnungszeiten des internationalen Büros / Erasmus

persönliche Beratungen finden nur nach vorheriger Vereinbarung statt.

Dafür nutzen Sie bitte folgenden Link:

 

https://cloud.hmt-leipzig.de/index.php/apps/appointments/pub/R4MLSQTMfzYx5R8v/form

 

 

 

Opening Hours of the international Office / Erasmus

personal consultations take place only by appointment.
For this, please use the following link:

 

https://cloud.hmt-leipzig.de/index.php/apps/appointments/pub/R4MLSQTMfzYx5R8v/form


 

Termine und Fristen

Aktuelle Ausschreibung

Bitte melden Sie Auslandsvorhaben immer im Vorfeld bei Herrn Clever an, bevor Sie eine Bewerbung einreichen.

 

Fristende: 15.01.2024

Fristende Schweiz: 20.12.2023

 

Weitere Informationen und Abgabetermine finden Sie in der aktuellen Ausschreibung. 

 

Bitte beachten: Bewerbungen für die Schweiz laufen über das SEMP Programm und müssen bis Ende Januar direkt an der Schweizer Hochschule eingereicht werden.

 

Dokumente

Hier finden Sie die nötigen Dokumente und Informationen für das Auslandsstudium bzw. Auslandspraktikum.
 
Freistellungsantrag [81.8KB/pdf]