Personalmobilität (STT)
Mobilität im Rahmen von Erasmus+
Als eine weitere unterstützende Maßnahme zur Internationalisierung der Hochschulen sind Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen von Hochschulpersonal (Lehre und Verwaltung) an europäischen Hochschulen und an ausländischen Unternehmen / Einrichtungen möglich.
Gibt es bestimmte Voraussetzungen?
Aufenthalte innerhalb Europas dauern zwischen zwei Tagen und zwei Monaten. Die zusätzliche Förderung der An- und Abreise wird im persönlichen Finanzvertrag geregelt.
Zu Fort- und Weiterbildungszwecken darf Hochschulpersonal einer deutschen Hochschule mit ECHE an eine aufnehmende Hochschule mit ECHE oder eine sonstige in einem anderen Programmland ansässige Einrichtung, die auf dem Arbeitsmarkt oder in den Bereichen allgemeiner und beruflicher Bildung oder Jugend tätig ist, gefördert werden.
Wer kann sich bewerben?
Mit STT kann Hochschulpersonal aus allen Bereichen gefördert werden. Beispiele hierfür sind:
- Allgemeine & technische Verwaltung
- Bibliothek
- Fachbereiche
- Fakultäten
- Finanzen
- etc.
Wie werde ich gefödert?
Das Programm bietet folgende Leistungen:
- Erstattung von Fahrt- und Aufenthaltskosten (Pauschalen)
- Sonderzuschüsse für Geförderte mit Behinderung
Die finanzielle Förderung von Erasmus-Mobilitäten zu Fortbildungszwecken orientiert sich an den unterschiedlichen Lebenshaltungskosten in den Zielländern („Programmländer“). Es gelten einheitliche Tagessätze für die Förderung durch deutsche Hochschulen. Bitte entnehmen sie detaillierte Informationen zu den Fördersätzen dem Dokument "Mobilität von Lehrenden/ Personal".
Wie bewerbe ich mich?
Bitte füllen Sie das Formblatt "Mobility Agreement STT" aus und reichen Sie es bei Birgit Reichelt ein.
Informationen rund um Personalmobilität und Möglichkeiten zur Bewerbung erhalten Sie direkt bei der Auslandsreferentin.