W A H L A U S S C H R E I B U N G

Auf der Grundlage von § 14 Absatz 5 und § 52 Absatz 2 des Gesetzes über die Hochschulen im Freistaat Sachsen (Sächsisches Hochschulgesetz -SächsHSG) vom 31. Mai 2023 (SächsGVBl. S. 329), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 31. Januar 2024 (SächsGVBl. S. 83), und der Grundordnung der Hochschule für Musik und Theater „Felix Mendelssohn Bartholdy“ Leipzig in der Fassung der Änderungsordnung vom 19. Juni 2025 werden für

- Senat                               2 Studierende

- Erweiterter Senat           4 Studierende

- Fakultätsräte I bis III     je 2 Studierende

- Stellvertreter*innen der/des Gleichstellungsbeauftragten der Fakultäten I und II

- Doktorandenvertretung   2 Mitglieder

 

und auf der Grundlage der Ordnung der Studentenschaft vom 21. September 2012 sowie der Wahlordnung der Studierendenschaft/für den Fachschaftsrat IV vom 19. September 2022

- 7 direkt zu wählenden Mitgliedern des Studierendenrates

- Fachschaftsräte (Fachschaftsräte I bis III 1 Sitz je Fachrichtung/Institut, außer Fachschaftsrat IV 6 bzw. 8 Sitze)

gewählt.

 

WAHLTERMINE:

Die Wahlen werden als internetbasierte Online-Wahl (Elektronische Wahl) vom

17. November 2025 bis 23. November 2025

durchgeführt.

Wahlberechtigt (aktives Wahlrecht) und wählbar (passives Wahlrecht) ist jedes Mitglied der Hochschule (§ 50 Abs. 1 SächsHSG), im Fall der Wahl zum Fakultätsrat jedes Mitglied der Fakultät, das zum Zeitpunkt der Schließung des Wählerverzeichnisses dort eingetragen ist. Für die Doktorandenvertretung haben alle an der HMT Leipzig angenommenen Doktorand*innen aktives und passives Wahlrecht.

Die Wahlberechtigten erhalten eine Wahlbenachrichtigung per E-Mail.

Die Amtszeit für die Gewählten beginnt mit der Annahme der Wahl und endet für die Stellvertretenden Gleichstellungsbeauftragten der Fakultäten I und II und Doktorandenvertretung nach zwei Jahren, für die studentischen Vertreter*innen jeweils nach einem Jahr.

 

WÄHLERVERZEICHNIS:

Das Wählerverzeichnis liegt vom 20. bis 22. Oktober 2025 jeweils von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr im Zimmer des Wahlleiters, Zimmer 103, Grassistraße 8 zur Einsicht aus. Es wird am 23. Oktober 2025 um 12:00 Uhr geschlossen.

Gegen die Nichteintragung oder eine falsche Eintragung im Wählerverzeichnis kann bis zum 23. Oktober 2025, 12:00 Uhr schriftlich Erinnerung beim Wahlleiter eingelegt werden. Er entscheidet innerhalb von 4 Arbeitstagen nach Schließung über eine Berichtigung.

Bis zu dem vorstehend genannten Termin müssen die Studierenden, die in mehreren Studiengängen eingeschrieben und daher verschiedenen Fachrichtungen zugehörig sind, dem Wahlleiter schriftlich (E-Mail ist ausreichend) mitteilen, in welcher Fachrichtung sie ihr Wahlrecht ausüben möchten. Geschieht dies nicht, wird die Fachrichtung mit der niedrigeren Semesterzahl für die Wahlausübung gestrichen.

 

WAHLVORSCHLÄGE:

Alle Mitglieder der Hochschule werden aufgefordert, Wahlvorschläge einzureichen.

Wahlvorschläge können vom

6. bis 20. Oktober 2025; 12:00 Uhr (Ausschlussfrist)

beim Wahlleiter (Hauspostfach-Nr. G 004, Grassistr. 8 - Zi. 103 / Postweg: Postfach 10 08 09, 04008 Leipzig / per Fax: 0341 2144-602 oder E-Mail: kanzler@hmt-leipzig.de) schriftlich eingereicht werden.

Für die Wahl können nur fristgerecht eingereichte Wahlvorschläge berücksichtigt werden. Gewählt werden kann nur (passives Wahlrecht), wer in einen Wahlvorschlag aufgenommen wurde. Ein Einzelwahlvorschlag muss von mindestens einer anderen Person, die in der jeweiligen Gruppe wahlberechtigt ist, durch eigenhändige Unterschrift unterstützt werden. Ein Listenwahlvorschlag bedarf der Unterstützung mindestens zweier anderer Wahlberechtigter. Bei der Wahl des Studierendenrates und der Fachschaftsräte muss der Wahlvorschlag von dem Vorgeschlagenen selbst oder von mindestens einem anderen Wahlberechtigten durch eigenhändige Unterschrift unterstützt werden.

Ein/e Bewerber*in darf bei jeder Wahl nur auf einem Wahlvorschlag genannt werden. Wer mit seinem Einverständnis auf mehreren Wahlvorschlägen genannt wird, wird auf allen Wahlvorschlägen gestrichen.

Wahlausschreibung

Formulare

Die Verwendung der durch die Hochschule entworfenen Formulare, die Sie im weiteren finden, wird empfohlen.

Diese Formulare können auch während der üblichen Öffnungszeiten an den Pforten abgeholt werden.

Die nach Prüfung durch den Wahlausschuss zugelassenen Wahlvorschläge werden spätestens am 3. November 2025 in den Häusern der Hochschule veröffentlicht.

Eine Briefwahl ist nicht vorgesehen.

Die Wahlergebnisse werden am 25. November 2025 in den Häusern der Hochschule veröffentlicht und die Gewählten benachrichtigt.

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Hochschullehrer:innen Akademische Mitarbeiter:innen Fakultät I

Hochschullehrer:innen Akademische Mitarbeiter:innen Fakultät II