Stipendium für Nicht-EU Studierende

Stipendium

Die Stipendienausschreibung richtet sich an alle Studierenden der HMT aus NICHT-EU-Staaten, die an der HMT eingeschrieben sind und deren Regelstudienzeit noch nicht beendet ist.

Einziges Auswahlkriterium ist eine nachgewiesene Bedürftigkeit des Stipendienbewerbers.

Die Förderung erfolgt bis zur Höhe der von dem Stipendiaten zu zahlenden Studiengebühr. Es erfolgt keine Auszahlung der Summe.

Der Antrag kann erst nach der vollständigen Immatrikulation gestellt werden.

 

Sie können sich nur einmal pro Jahr im Wintersemester um ein Stipendium bewerben. Während des Sommersemesters beachten Sie bitte das Verfahren zur Erlassverfahren.

Bewerbungsfrist für das Stipendienjahr 2027: 15.11.2026

Einzureichende Unterlagen

Das vollständig ausgefüllte und unterschriebene Antragsformular

Nachweise der eigenen durchschnittlichen Einnahmen und Ausgaben der letzten 3 Monate sowie Barvermögen und Guthaben in €-Beträgen. (siehe Auflistung im Antragsformular) 

Nachweise der Einkommens- und Vermögensverhältnisse der Eltern bzw. des unterhaltspflichtigen Ehepartners oder Lebenspartners gemäß Lebenspartnerschaftsgesetz (siehe Auflistung im Antragsformular), relevant nur bei Bewerber:innen bis zum 25. Lebensjahr.

Gebührenordnung

Beratung zum Nicht-EU Stipendium

STUDIENBERATUNG, BEAUFTRAGTE FÜR STUDIERENDE MIT BEEINTRÄCHTIGUNG, Inklusionsbeauftragte, Mutterschutz

Büro 107

Zur Terminvereinbarung nutzen Sie bitte meinen Online Buchungskalender:

Inka Daubner-Mensching

Studienberatungen auf Deutsch, Englisch

 

ständige Vertretung der Referatsleiterin Studienangelegenheiten

Inka Daubner-Mensching

Adresse

Grassistraße 8
04107 Leipzig
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Hauspostfach 037

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