
Alles zum Thema Studiengebühren
Studiengebühren sind nur für bestimmte Personengruppen oder Studienarten fällig. Dies ist in der Gebührenordnung der HMT Leipzig festgelegt. Die Studiengebühr ist zum Ende des fälligen Semesters zu zahlen. Zu Beginn des Semesters erhalten Sie einen Gebührenbescheid und ca. vier Wochen vor Ende der Zahlungsfrist eine Rechnung mit der genauen Bankverbindung und dem Verwendungszweck.
| Studiengebühren zusätzlich zum Semesterbeitrag | pro Semester |
|---|---|
| Nicht-EU-Studiengebühr | 1.800 € |
| Zweitstudiengebühr | 900 € |
| Langzeitstudiengebühr | 500 € |
| Gasthörer mit Aufnahmeprüfung | 750 € |
| Studiengebühren ohne Semesterbeitrag | pro Semester |
|---|---|
| Nachwuchsförderklasse | 600 € |
| Gasthörer ohne Aufnahmeprüfung | 50 € |
Die Zahlungsfrist für Studiengebühren liegt immer am Ende des laufenden Semesters (Nicht-EU-Gebühren, Zweitstudiengebühren, Gasthörer mit Einzelunterricht, Langzeitgebühren, NFK-Gebühren)
Die genaue Frist können Sie HMT Campus Registerkarte Zahlungen oder ihrer Rechnung entnehmen.
Sie haben die Möglichkeit, gegen die Gebührenbescheide innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch einlegen. Der Widerspruch hat keine aufschiebende Wirkung bezüglich der Zahlung der Gebühr.
Einzureichende Unterlagen
- das vollständig ausgefüllte und unterschriebene Antragsformular
- Nachweise der eigenen durchschnittlichen Einnahmen und Ausgaben der letzten 3 Monate sowie Barvermögen und Guthaben in €-Beträgen. (siehe Auflistung im Antragsformular)
- Nachweise der Einkommens- und Vermögensverhältnisse der Eltern bzw. des unterhaltspflichtigen Ehepartners oder Lebenspartners gemäß Lebenspartnerschaftsgesetz (siehe Auflistung im Antragsformular), relevant nur bei Bewerber:innen bis zum 25. Lebensjahr.
Falls die Bewerbungsunterlagen nicht in deutscher oder englischer Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung beizufügen.
Abgabefrist | |
| Wintersemester | 05. Dezember |
| Sommersemester | 15. Mai |
Wichtiger Hinweis:
Nicht frist- und formgerecht eingereichte Bewerbungen werden nicht berücksichtigt.
Wie kann ich beantragen?
Im HMT Campus gehen Sie zum Studienservice und wählen dort den Bereich „Gebührenbefreiung und Gebührenminderung“. Erfassen Sie einen neuen Antrag, wählen Sie den entsprechenden Grund sowie das Semester aus, für das Sie die Gebührenbefreiung/-minderung beantragen. Laden Sie anschließend die geforderten Nachweise und Dokumente hoch (mit * gekennzeichnete Unterlagen sind verpflichtend).
Im Kommentarfeld können Sie zusätzliche, für den Antrag relevante Informationen hinterlegen. Bestätigen Sie die Richtigkeit Ihrer Angaben durch Setzen des Häkchens und geben Sie anschließend den Antrag ab.
Weitere Informationen finden Sie unter „Hilfe zu Antrag erfassen und bearbeiten“.
detaillierte Informationen finden Sie unter Stipendium für Nicht-EU Studierende
Diese Gebühren sind vor der Erbringung der Leistung zu zahlen.
| Sonstige gebührenpflichtige Leistungen | |
| Ausstellung eines Studierendenausweises nach Verlust | 20 € |
| Verspätungsgebühr nach Ablauf der Rückmelde- oder Immatrikulationsfrist | 25 € |
| Bewerbungsgebühr | 50 € |
| Beglaubigung von Urkunden und Zeugnissen der HMT Leipzig pro Dokument | 10 € |
| Gebühr für eine externe Prüfung | 150 € |
| Gebühr für eine externe Abschlussprüfung | 500 € |
Büro 113 (Studierendensekretariat)
Zur Terminvereinbarung nutzen Sie bitte meinen Online Buchungskalender:
Studienberatungen auf Deutsch, Englisch, Ukrainisch, Russisch
Foto: Martin Jehnichen