HMT Leipzig Studium von A-Z

BEWERBUNG UND ZULASSUNG

Zu Beginn des entsprechenden Zulassungssemesters dürfen folgende Höchstalter nicht überschritten werden:

 

StudiengangHöchst-
alter
Intensivstudiengang Master Schauspiel 

24 Jahre

Bachelor 1. Semester alle künstlerischen Studiengänge

außer Alte Musik, Jazz/Popularmusik, Komposition, Tonsatz, 
Elektroakustische Musik, Kirchenmusik, Orgel sowie
Chor-und Ensembleleitung
Bei Zulassung in das 5. Fachsemester gilt eine um 2 Jahre
erhöhte Altersgrenze.
Für Lehramtsstudiengänge gibt es keine Altersbeschränkung.

 25 Jahre 

Master alle künstlerischen Studiengänge

außer Alte Musik, Jazz/Popularmusik, Komposition, Tonsatz, 
Elektroakustische Musik, Kirchenmusik, Orgel sowie
Chor-und Ensembleleitung

30 Jahre

Meisterschülerstudium alle künstlerischen Studiengänge

außer Alte Musik, Jazz/Popularmusik, Komposition, Tonsatz, 
Elektroakustische Musik, Kirchenmusik, Orgel sowie
Chor-und Ensembleleitung

32 Jahre

Ausländische Bewerber:innen müssen folgende Sprachkenntnisse durch eine anerkannte Sprachprüfung nachweisen können:

 

Studiengang

erforderliche Stufe des 
Gemeinsamen Europäischen
Referenzrahmens
für Sprachen (GER)

Bachelorstudiengang Gesang

Bachelorstudiengang Dirigieren

mindestens Deutsch B2

mindestens Deutsch B2

alle übrigen Bachelorstudiengänge

mindestens Deutsch B1

künstlerische Masterstudiengänge
(außer die unten aufgeführten)

mindestens Deutsch B1

künstlerische Masterstudiengänge Gesang

mindestens Deutsch B2

musikpädagogische Studiengänge

Deutsch C1

Masterstudiengang Chor- und Ensembleleitung

Masterstudiengang Dirigieren

Deutsch C1

 

Deutsch C1

Masterstudiengang Kirchenmusik

Deutsch C1

Masterstudiengang Elementare
Musik-und Tanzpädagogik

Deutsch C1

Masterstudiengang Musikwissenschaft

Deutsch C1 sowie Englisch B2

Meisterklassenstudiengänge

Empfehlung Deutsch B1 aufgrund von Lehrtätigkeit

Mit Erlangung des Abiturs sind Sie grundsätzlich "studierfähig" und können nicht mehr in die Nachwuchsförderklasse aufgenommen werden.

Sie sollten sich regulär für den grundständigen Studiengang bewerben und die entsprechende Aufnahmeprüfung absolvieren.

Allerdings könnten Gründe entsprechend des Staatsvertrages über die Hochschulzulassung Artikel 8 Auswahlverfahren  Absatz (3)  https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/18333#x11 vorliegen, die Sie an einer regulären Studienaufnahme zum direkt folgenden Semester hindern.

In diesem Fall würde eine Zulassung zu einem späteren Semester erteilt werden. Für die Zwischenzeit können Sie nach Möglichkeit in die Nachwuchsförderklasse aufgenommen werden. 

Grundsätzlich gilt das Ergebnis einer Aufnahmeprüfung für eine Zulassung zum direkt folgenden Semester.

Für den Fall, dass Sie entsprechend des Staatsvertrages über die Hochschulzulassung Artikel 8 Auswahlverfahren  Absatz (3) https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/18333#x11

Gründe geltend machen, die Sie an einer regulären Studienaufnahme zum direkt folgenden Semester hindern, kann eine Zulassung für ein späteres Semester erteilt werden.

Eine nicht bestandene Aufnahmeprüfung kann im selben Studiengang und Hauptfach einmal wiederholt werden (2 Versuche). Im Studiengang Schauspiel können Sie den Eignungstest zweimal wiederholen (3 Versuche). Bitte beachten Sie, dass eine Prüfung als »nicht bestanden« gewertet wird, wenn Sie unentschuldigt ferngeblieben sind.

Der "Tag der offenen Tür" findet jeweils in der zweiten Januarwoche statt. Das Programm wird zu gegebener Zeit auf unserer Website veröffentlicht

Einmalig 50,00 €  pro Bewerbungssemester für alle Studiengänge.
Bewerbungen für die Grundschuldidaktiken Musik (kleines Wahlfach) sowie für das Wahlmodul-Nebenfach sind gebührenfrei.

Die Bankverbindung finden Sie auf Ihrem ausgedruckten Bewerberantrag.

 

Das phoniatrische Gutachten ist eine Immatrikulationsvoraussetzung für

  • alle Studiengänge der Fachrichtung Gesang/Musiktheater
  • alle Studiengänge mit Hauptfach Jazzgesang
  • Intensiv-Masterstudiengang Schauspiel
  • alle Lehramtsstudiengänge

BewerberInnen für alle Studiengänge mit Hauptfach Gesang oder Jazzgesang sowie des Intensiv-Masterstudiengangs Schauspiel bringen das Gutachten bitte zur Präsenzaufnahmeprüfung mit.

BewerberInnen für die Lehramtsstudiengänge legen das Gutachten erst im Rahmen der Immatrikulation vor.
 

Ein phoniatrisches Gutachten kann nur von einem Facharzt für Sprach-, Stimm- und kindliche Hörstörung (Phoniater und Pädaudiologe) oder einem Facharzt für HNO-Heilkunde mit Zusatzbezeichnung „Stimm- und Sprachstörungen“ erstellt werden

Das Gutachten ist kostenpflichtig. Die Kosten für ein solches Gutachten werden von den Krankenkassen grundsätzlich nicht übernommen.

Termine beim Phoniater werden in der Regel monatelang im Voraus vergeben. Bitte kümmern Sie sich deshalb rechtzeitig.

  • Komplette HNO-Spiegelung: Der untersuchende Arzt überprüft, ob der Kehlkopf, insbesondere die Stimmlippen, frei von organischen Veränderungen und Entzündungen sind.
  • Videolaryngostroboskopie: Mit Hilfe dieser Untersuchung kann das Schwingungsverhalten der Stimmlippen genau beurteilt werden.
  • Stimmstatus: Kriterien des Stimmstatus sind u.a. der Stimmklang, die Stimmgebung, die Sprechstimmlage, die Stimmstärke, der Stimmeinsatz, der Stimmumfang, das Schwelltonvermögen und die Tonhaltedauer. Der Stimmstatus gibt darüber Auskunft, ob trotz eines unauffälligen Organbefunds funktionelle Abweichungen auftreten, die die Leistungsfähigkeit der Stimme beeinträchtigen können. Über die Leistungsfähigkeit der Stimme gibt auch das Stimmprofil Auskunft, das meist zusätzlich erstellt wird.
  • Audiometrie: Es wird untersucht, ob das Hörvermögen den Anforderungen an einen Sprech- oder Sängerberuf genügt. Bei Bedarf werden zur genauen Abklärung ergänzende phoniatrische Untersuchungen durchgeführt.

Bitte beachten Sie, dass die Teiluntersuchungen und deren Ergebnisse aus dem Gutachten ablesbar sind.  

  • nicht älter als 6 Monate für alle Studiengänge mit Hauptfach Gesang oder Jazzgesang 
  • nicht älter als 18 Monate für den Studiengang Schauspiel
  • nicht älter als 24 Monate für alle Lehramtsstudiengänge

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STUDIENORGANISATION

Bescheinigungen stehen Ihnen online zum Download in »HMT CAMPUS« bereit.

Sie finden die Immatrikulationsbescheinigung, BAföG-Bescheinigung nach §9 sowie eine Studienverlaufsbescheinigung.

Mit Ihrer persönlichen Immatrikulation erhalten Sie Ihren Studierendenausweis.

Bitte legen Sie diesen an der HMT vor zur:

  • Ausstellung des Bibliotheksausweises
  • Abholung von Schlüsseln für Übräume:
    • Sie hinterlegen Ihre Ausweis als Pfand und erhalten einen Schlüssel zur Übraum-Nutzung von maximal 2 Stunden
    • an der Pforte Haupteingang im Gebäude Grassistraße 8 für alle Schlüssel in diesem Gebäude sowie den Gebäuden Grassistraße 1 (Zugang mit Tür-Code) und Beethovenstraße 29 (Zugang mit Tür-Code))
    • am Empfang im Gebäude Dittrichring 21 (im Erdgeschoss neben dem Aufzug

Bitte beachten Sie: Die Nutzung von öffentlichen Verkehrmitteln ist nicht mehr mit dem Studierendenausweis möglich. Weitere Informationen finden Sie in unserem Abschnitt zum Deutschlandsemesterticket.

Die Zahlungsinformationen zur Rückmeldung erhalten Sie jeweils zum Beginn der Rückmeldefrist per E-Mail
an HMT Account.

Bitte püfen Sie nach Zahlung selbständig, ob die Rückmeldung erfolgreich war, oder ob eventuell Sperren vorliegen. Informationen hierzu finden Sie in »HMT CAMPUS«. Eine Erklärung zur Nutzung finden Sie im Video-Tutorial. 

Bitte püfen Sie nach Zahlung selbständig, ob die Rückmeldung erfolgreich war oder ob eventuell Sperren vorliegen.

Informationen hierzu finden Sie in »HMT CAMPUS«. Eine Erklärung zur Nutzung finden Sie im Video-Tutorial. 

Hier finden Sie die Informationen zu Alles zum Thema Geld.

Informationen zu Stipendien finden Sie hier.

Die HMT bietet für Studierende das [Stipendium für NICHT-EU Studierende] an.

Für weitere Studiengebühren gibt es die Möglichkeit nach Widerspruch zum Bescheid einen Antrag auf Stundung beziehungsweise auf Erlass der Gebühr zu stellen. Lesen Sie hier mehr zum Erlassverfahren​​​​​​​.

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UNTERRICHTE UND VORLESUNGEN

Informationen zum Gasthörerstudium entnehmen Sie unserer Bewerbungsseite.

moodle HMT Leipzig ist eine Lernplattform und wird ausserdem zur Einschreibung in Vorlesungen / Seminare (große Gruppen) genutzt.

Bitte beachten Sie die Termine für die Einschreibung.

Bitte loggen Sie sich über mit Ihren HMT Zugangsdaten (wie E-Mail, »HMT CAMPUS« ein).

Ihre Unterrichte werden für Sie gemäß den bestehenden Ordnungen eingeplant.

Wünsche für Kleingruppenunterrichte,  Einzelunterrichte bzw. Wahlmodule versuchen wir entsprechend einzuplanen. Bitte beachten Sie hierfür die Fristen und Regularien.

 

Informationen zu Unterrichten und der Studienorganisation finden Sie auf unseren Seiten zum Lehramt.

Kontaktinformationen zu den Lehrenden der HMT finden Sie hier.

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INTERNATIONALES

Alle Informationen rund um ERASMUS+ Outgoings finden Sie hier

Alle Informationen rund um ERASMUS+ Incomings finden Sie hier

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