
Digitale Kompetenzen im Lehramtsstudium
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Im Rahmen der hochschulweiten Initiative zur digitalen Lehrerbildung überarbeitet die Hochschule für Musik und Theater Leipzig (HMT Leipzig) sämtliche Module des Studiengangs Lehramt Musik an Gymnasien. Ziel ist es, fachliche Exzellenz mit zeitgemäßen digitalen Kompetenzen zu verzahnen und so zukünftige Musiklehrkräfte optimal auf die schulische Praxis vorzubereiten.
Projektträger / Koordination:
- Projektstelle: Förderung digitaler Kompetenzen im Lehramt
- Lehrende: Institut für Musikpädagogik:
- Professur für Klavier
- Professur für Musikdidaktik/ Musikpädagogik
- Professur für Chor- und Ensembleleitung
- Professur für Schulpraktisches Musizieren / Improvisation
- Professur für Musikwissenschaft
- Prorektorat Studium & Lehre
Wissenschaftliche Vorgehensweise:
- Systematische Bestandsaufnahme der bestehenden Modulordnungen
- Entwicklung von Ergänzungsvorschlägen auf Basis von Interviews, Befragungen, Fachliteratur und dem entwickelten Kompetenzmodell
- Peer-Review durch Modulverantwortliche und Fachexpert*innen
- Iterative Überarbeitung auf Basis des Feedbacks
- Hochschulinterne Abstimmung in Studien- und Prüfungsausschüssen
- Formale Verabschiedung durch den Akademischen Senat
Über diese interne Arbeitsplattform können alle Kolleginnen und Kollegen den aktuellen Stand einsehen, kommentieren und den Prozess aktiv mitgestalten.
FORTSCHRITT IM ÜBERARBEITUNGSPROZESS
Jedes Modul durchläuft mehrere Bearbeitungsphasen – von der ersten Idee bis zur endgültigen Verabschiedung der neuen Modulordnung. Die farbigen Balken und Zahlen zeigen auf einen Blick, in welchem Stadium sich ein Modul aktuell befindet und wie weit der Prozess bereits fortgeschritten ist. Die Legende unterhalb erklärt die sechs Stadien im Detail.
Fortschrittsstadien:
Änderungsvorschläge für die Modulbeschreibungen
Künstlerische Praxis I
Vorschlag zur Ergänzung der Modulbeschreibung
Ergänzung der Zielformulierung des Moduls um die hervorgehobene Stelle:
„Sie haben grundlegende künstlerisch-praktische Fähigkeiten und Fertigkeiten im instrumentalen und vokalen Bereich (Klavier oder Zweitinstrument sowie Gesang und Schulpraktisches Musizieren) auch unter anlassbezogener Einbeziehung basaler digitaler Hilfsmittel entwickelt.“
Ergänzung der Inhaltsbeschreibung des Moduls um die hervorgehobene Stelle:
fächerübergreifend:
Bedarfsgerechte Einbindung basaler digitaler Hilfsmittel und Arbeitshilfen in Übepraxis und Vortrag.
Erläuterung:
In diesem Einstiegsmodul soll ergänzend vermittelt werden, wie digitale Hilfsmittel über die
instrumentalen und vokalen Fächer hinweg die eigene musikalische Praxis unterstützen
können. Studierende könnten beispielsweise Metronom- und Stimm-Apps oder Recording-
Tools nutzen, um ihr Üben zu ergänzen und damit u.a. ihren Lernfortschritt zu
dokumentieren und reflektieren. Zudem können Audio- und Videoinhalte von digitalen
Plattformen z.B. als Play Along Elemente eingebunden werden, wobei ein
verantwortungsvoller kritischer Umgang mit Medien gepflegt und für deren
urheberrechtlich Nutzung sensibilisiert werden sollte.
Im künstlerischen Hauptfach kann der Einsatz digitaler Notenanzeige (Tablet/Reader) mit Annotation sowie Übe-Hilfen (z. B. Aufzeichnungs-, Markier-, Loop-/Wiederhol-Funktionen) die Arbeit an Programm, Interpretation und Vorspiel gezielt unterstützen. Zusätzlich empfiehlt sich der Hinweis auf die HMT-Angebote (Bibliothek/IT-Support): Verleih von iPads und Zubehör (u. a. Page-Turner, MIDI-Keyboards), Fernzugriffe auf Apps/Datenbanken sowie kuratierte Inhalte (z. B. Konzertarchive/Streamingangebote). Diese Services sind über das HMT-Konto nutzbar und senken die Einstiegshürde – gleichzeitig bleiben Auswahl und Einsatz im Sinne der Lehrfreiheit freiwillig und bedarfsgesteuert.
Verantwortlich: Professur für Klavier
Modulturnus: jedes Wintersemester
Verwendbarkeit: Pflichtmodul im LA Musik GYM
Ziele: Die Studierenden haben ihre künstlerischen Fähigkeiten im künstlerischen Hauptfach aufbauend auf individuellen in der Aufnahmeprüfung nachgewiesenen Voraussetzungen vertieft und sind in der Lage, diese bei der Erarbeitung von Sololiteratur umzusetzen. Sie haben grundlegende künstlerisch-praktische Fähigkeiten und Fertigkeiten im instrumentalen und vokalen Bereich (Klavier oder Zweitinstrument sowie Gesang und Schulpraktisches Musizieren) entwickelt. Sie haben künstlerisch wie pädagogisch exemplarische Ensemblearbeit erfahren. Sie besitzen grundlegende Fertigkeiten in Chorleitung.
Inhalt:
- Künstlerisches Hauptfach: Weiterentwicklung künstlerischer Fähigkeiten und Fertigkeiten; Erarbeitung von musikalischen Werken unterschiedlicher Epochen und Stilrichtungen.
- Klavier (wenn nicht Hauptfach): Elementare spieltechnische Fertigkeiten unter Berücksichtigung schulspezifischer Literatur.
- Anderes Instrument (wenn nicht Hauptfach): Elementare spieltechnische Fertigkeiten unter Berücksichtigung schulspezifischer Literatur.
- Gesang (wenn nicht Hauptfach): Grundlegende sängerische Fähigkeiten und Fertigkeiten unter Berücksichtigung schulspezifischer Literatur; Stimmbildung in Hinblick auf Schulpraxis; Erlernen des souveränen Umgangs mit der eigenen Gesangsstimme.
- Ensemblepraxis: Erfahren von künstlerisch wie pädagogisch exemplarischer Ensemblearbeit (Chor) in der Hochschule unter Leitung erfahrener Dirigent*innen/Ensembleleiter*innen. Es wird empfohlen, den Hochschulchor in zwei aufeinanderfolgenden Semestern (Winter- und Sommersemester) zu besuchen.
- Ensembleleitung: Kennenlernen grundsätzlicher Dirigiertechniken anhand von Chorleitung und deren Anwendung im Unterricht an exemplarischen Beispielen. Anmerkung: Prinzipiell stehen für die Ensembleleitung folgende Fächer zur Wahl – (1) Chorleitung; (2) Chorleitung Jazz/Rock/Pop; (3) Orchesterleitung; (4) Bigbandleitung. Im Studium müssen sowohl vokale (1./2.) als auch instrumentale Formen (3./4.) sowie die Stilbereiche Jazz/Rock/Pop (2./4.) und Klassik (1./3.) belegt werden.
- Schulpraktisches Musizieren: Aufbau fachpraktischer Grundkompetenzen, darunter stilistisch vielfältiges Lied- und Liedbegleitspiel (einschl. Vorspielen und Zwischenspielen, Transposition) sowie Spiel einfacher Partituren und Vomblattspiel; Einbeziehung von Liedgut unterschiedlicher Kulturen und Ethnien.
Empfohlen für: 1.–2. Semester
Dauer: 2 Semester
Arbeitsaufwand: 10 LP = 300 Arbeitsstunden
Lehrformen:
- Einzelunterricht „Künstlerisches Hauptfach“ (2 SWS) = 30 h Präsenz + 45 h Selbststudium = 75 h
- Einzelunterricht „2 LV: Klavier und/oder Gesang und/oder Anderes Instrument (wenn nicht Hauptfach)“ (3 SWS) = 45 h Präsenz + 60 h Selbststudium = 105 h
- Einzelunterricht „Schulpraktisches Musizieren“ (1 SWS) = 15 h Präsenz + 30 h Selbststudium = 45 h
- Übung „Ensembleleitung“ (1,5 SWS) = 22,5 h Präsenz + 22,5 h Selbststudium = 45 h
- Übung „Ensemblepraxis“ (2 SWS) = 30 h Präsenz + 0 h Selbststudium = 30 h
Modulnummer: 31-MUS-5001
Modulform: Pflicht
Akademischer Grad: Staatsexamen Lehramt an Gymnasien Musik
Modultitel (englisch): Artistic Practice I
Teilnahmevoraussetzungen: keine
Literaturangabe: keine
Vergabe von Leistungspunkten: Leistungspunkte werden mit erfolgreichem Abschluss des Moduls vergeben. Näheres regelt die Prüfungsordnung.
Prüfungsleistungen und -vorleistungen:
- Modulprüfung: Fachpraktische Prüfung 15 Min., mit Wichtung: 1
- Einzelunterricht „Künstlerisches Hauptfach“ (2 SWS)
- Einzelunterricht „2 LV: Klavier/Gesang/Anderes Instrument (wenn nicht HF)“ (3 SWS)
- Einzelunterricht „Schulpraktisches Musizieren“ (1 SWS)
- Übung „Ensembleleitung“ (1,5 SWS)
- Übung „Ensemblepraxis“ (2 SWS)
Fachwissenschaft I
Vorschlag zur Ergänzung der Modulbeschreibung
Ergänzung der Zielformulierung des Moduls um die hervorgehobene Stelle:
„„[…] Sie sind mit Möglichkeiten des Einsatzes digitaler Medien zur Gestaltung von Vermittlungssituationen im Seminar sowie zur wissenschaftlichen Arbeit vertraut. […] Sie verfügen über grundlegende Fähigkeiten im Hören und Notieren von Rhythmen, Intervallen, Akkorden, ein- und zweistimmigen tonalen Verläufen und einfachen Akkordverbindungen – auch mit Hilfe digitaler Tools.“
Ergänzung der Inhaltsbeschreibung des Moduls um die hervorgehobene Stelle:
Einführung Musikwissenschaften (ggf. Einführung Musikpädagogik):
“[…] Exemplarische Methoden musikwissenschaftlichen Arbeitens (Arbeit mit Quellen: Recherche in digitalen Notenbibliotheken, fachspezifischen Datenbanken und Archiven, inkl. rechtlicher Rahmenbedingungen: Urheberrecht/Datenschutz, strukturelle Analyse und semantische Deutung von Musikwerken sowie deren Einordnung in ihren kulturellen Kontext; Bibliographieren; Referieren; Verfassen von Hausarbeiten, Musikwissenschaft als Kulturwissenschaft) […]“Gehörbildung (ggf. Tonsatz):
„[…] mehrstimmiges Musikdiktat (tonal), optionale unterstützende digitale Hilfsmittel (z.B. für Visualisierungen/Üben)“
Erläuterung:
Wissenschaftliches Arbeiten (u.a. für die Musikwissenschaft): Studierende üben die
Recherche in digitalen Notenbibliotheken, fachspezifischen Datenbanken und Archiven.
Sie setzen sich u.a. mit dem Auffinden von Noten und Literatur mittels Recherche in
digitalen Notenbibliotheken, Datenbanken und Archiven (z.B. Henle Bibliothek, IMSLP für
Noten, BMS und RILM für Sekundärliteratur) auseinander. Sie können Quellen kritisch
beurteilen, bibliographieren korrekt und berücksichtigen rechtliche Rahmenbedingungen
(Urheberrecht/Datenschutz) bei der Nutzung digitaler Ressourcen und KI-gestützter Dienste.
So werden digitale Recherche- und Dokumentationskompetenzen als Grundlagentechnik
etabliert.
Gehörbildung (ggf. Tonsatz): Optionale digitale Hilfsmittel können zur Visualisierung, zum
individuellen Üben und zur Selbstevaluation (z. B. Rhythmus-, Intervall-, Akkord- und
mehrstimmige tonale Diktate) herangezogen werden. Sie unterstützen die Präsenzarbeit
didaktisch, ersetzen sie nicht. Die Auswahl und Tiefe des Einsatzes bleibt den Lehrenden
vorbehalten (bedarfsorientiert statt verpflichtend).
Damit werden digitale Medien zur Gestaltung von Vermittlungssituationen im Seminar und
für wissenschaftliches Arbeiten funktional verankert, ohne Inhalte vorwegzunehmen, die
erst in späteren Modulen vertieft werden.
Verantwortlich: Professur für Musikdidaktik/ Musikpädagogik (HMT Leipzig)
Modulturnus: jedes Wintersemester
Verwendbarkeit: Pflichtmodul im LA Musik GYM
Ziele: Die Studierenden haben Überblickswissen über die Geschichte der Musik und sind befähigt, elementare musikgeschichtliche Zusammenhänge zu erkennen und einzelne Ereignisse, Personen oder Werke musikgeschichtlich und kulturell einzuordnen. Die Studierenden haben vertiefte Kenntnisse über ausgewählte Schwerpunkte der Musikwissenschaft. Sie verfügen über grundlegende Fähigkeiten und Methoden des musikwissenschaftlichen Arbeitens. Sie haben Einblick in musikpädagogische Grundfragen und kennen Geschichte und Grundbegriffe der Musikdidaktik. Sie sind mit Möglichkeiten des Einsatzes digitaler Medien zur Gestaltung von Vermittlungssituationen im Seminar vertraut. Die Studierenden verfügen über satztechnische Grundlagen und haben gelernt, Vokal- und Instrumentalwerke nachzuvollziehen, zu reflektieren und zu gestalten. Sie verfügen über grundlegende Fähigkeiten im Hören und Notieren von Rhythmen, Intervallen, Akkorden, ein- und zweistimmigen tonalen Verläufen und einfachen Akkordverbindungen.
Inhalt:
- Musikgeschichte: Überblickswissen über die Geschichte der Musik, eingebunden in einen vielschichtigen kulturgeschichtlichen Kontext; bestimmende Schauplätze und Personen sowie soziale, philosophische, religiöse, naturwissenschaftliche und musiktheoretische Hintergründe.
- Einführung Musikwissenschaft: Diskussion und Vertiefung ausgewählter Schwerpunkte der Musikwissenschaft. Exemplarische Methoden musikwissenschaftlichen Arbeitens (Arbeit mit Quellen, strukturelle Analyse und semantische Deutung von Musikwerken sowie deren Einordnung in ihren kulturellen Kontext; Bibliographieren; Referieren; Verfassen von Hausarbeiten; Musikwissenschaft als Kulturwissenschaft).
- Einführung Musikpädagogik: Das Modul dient der Einführung in und Vorbereitung von musikpädagogischem Handeln einerseits hinsichtlich der Sache Musik als historischem und musiktheoretischem Objekt, andererseits hinsichtlich der Bedingungen ihrer Lehre als ästhetischem Objekt. Gestaltung von Vermittlungssituationen für die Seminargruppe durch die Teilnehmenden.
- Tonsatz: Anfertigen von historisch orientierten Stilübungen mit Schwerpunkt auf vokaler und instrumentaler Musik, Einführung in die Grundlagen von Generalbasslehre und Harmonielehre; ausgewählte Werkanalysen zu diesen Themen unterstützen die satztechnische Praxis.
- Gehörbildung: Erkennen, Intonieren und Notieren von Rhythmen, Intervallen und Melodieverläufen; Akkordbestimmung; mehrstimmiges Musikdiktat (tonal).
Empfohlen für: 1.–2. Semester
Dauer: 2 Semester
Arbeitsaufwand: 10 LP = 300 Arbeitsstunden
Lehrformen:
- Vorlesung „Musikgeschichte 1“ (2 SWS) = 30 h Präsenz + 0 h Selbststudium = 30 h
- Vorlesung „Musikgeschichte 2“ (2 SWS) = 30 h Präsenz + 0 h Selbststudium = 30 h
- Übung „Einführung in die Musikwissenschaft“ (2 SWS) = 30 h Präsenz + 30 h Selbststudium = 60 h
- Seminar „Einführung in die Musikpädagogik“ (2 SWS) = 30 h Präsenz + 30 h Selbststudium = 60 h
- Übung „Gehörbildung“ (2 SWS) = 30 h Präsenz + 30 h Selbststudium = 60 h
- Übung „Tonsatz“ (2 SWS) = 30 h Präsenz + 30 h Selbststudium = 60 h
Modulnummer: 31-MUS-5002
Modulform: Pflicht
Akademischer Grad: Staatsexamen Lehramt an Gymnasien Musik
Modultitel (englisch): Scientific Discipline I
Teilnahmevoraussetzungen: keine
Literaturangabe: unter www.hmt-leipzig.de
Vergabe von Leistungspunkten: Leistungspunkte werden mit erfolgreichem Abschluss des Moduls vergeben. Näheres regelt die Prüfungsordnung.
Prüfungsleistungen und -vorleistungen:
- Modulprüfung: Hausarbeit (Bearbeitungszeit 3 Wochen)*, mit Wichtung: 1
- Prüfungsvorleistung: Referat (45 Min.) mit Handout (Bearbeitungszeit 1 Woche)
- Klausur* 120 Min., mit Wichtung: 1
- Prüfungsvorleistung: mehrere Übungsaufgaben im Verlauf des Semesters in der Übung "Einführung in die Musikwissenschaft"
- * Diese Prüfungsleistungen müssen bestanden sein.
Körper – Stimme – Kommunikation (Schulmusik)
Vorschlag zur Ergänzung der Modulbeschreibung
Keine Ergänzung der Zielformulierung des Moduls:
“-“
Ergänzung der Inhaltsbeschreibung des Moduls um die hervorgehobene Stelle:
KSK:
„Übungen, Techniken, Reflexion zur Gestaltung und Wahrnehmung der Kommunikation mit Gruppen (ggf. unter Nutzung von Medien-/Videomaterial zur Selbst- und Peer-Reflexion)“
Erläuterung:
Der Zusatz macht es möglich, bei Bedarf kurze Audio-/Video-Mitschnitte oder vorhandenes Medien-/Videomaterial einzusetzen, um Körper-, Stimm- und Kommunikationsverhalten gezielt zu beobachten und zu reflektieren—ohne das Analoge zu verdrängen. Didaktisch wird die ohnehin geforderte Reflexion unterstützt, wobei die Lehrfreiheit gewahrt bleiben soll (keine Pflicht, keine Tool-Nennung). Datenschutz/Einwilligungen bleiben dabei vorausgesetzt. Substanzielle, systematische Video-Reflexionsphasen können—wenn gewünscht—in Modulen mit Reflexionsschwerpunkt (z. B. Musikpädagogisches Forschen, fachdidaktische Seminare) vertieft werden; hier dient KSK lediglich als niedrigschwellige Option.
Verantwortlich: Professur für Musikdidaktik/ Musikpädagogik (HMT Leipzig)
Modulturnus: jedes Semester
Verwendbarkeit: Pflichtmodul im LA Musik GYM
(auch gültig für Kernfach/Zweitfach Grundschule, Kernfach Oberschule, Kernfach Sonderpädagogik)
Ziele: Die Studierenden können problematische Aspekte verbaler Kommunikation im Beruf als Lehrer*in reflektieren. Sie sind in der Lage, häufige Stimm-, Sprach- und Sprechstörungen zu diagnostizieren. Die Studierenden entwickeln die Fähigkeit, Körper und Stimme kreativ und interaktiv in Prozessen musikpädagogischer Kommunikation einzusetzen.
Inhalt:
- Sprecherziehung: Anatomie und Physiologie der Stimme; souveräner Umgang mit der eigenen Sprechstimme; kommunikative und rhetorische Kenntnisse und Fertigkeiten.
- Aspekte verbaler Kommunikation im Lehrerberuf: Diagnostik häufiger Stimm-, Sprach- und Sprechstörungen.
- Sprechtechnik und performative Textgestaltung.
- Übungen, Techniken, Reflexion zur Gestaltung und Wahrnehmung der Kommunikation mit Gruppen.
- Körperliche Interaktionsformen: Übung und Reflexion von Interaktionen; Erarbeitung von Grundlagen freier und gebundener Bewegungsgestaltung; historische, populäre und folkloristische Gruppentänze; Improvisation.
- Musikalische Interaktion in der Gruppe: Praktische Ensembleerfahrung (Chor).
Empfohlen für: 2. Semester
Dauer: 1 Semester
Arbeitsaufwand: 5 LP = 150 Arbeitsstunden
Lehrformen:
- Einzelunterricht „Sprecherziehung“ (1 SWS) = 15 h Präsenz + 41 h Selbststudium = 56 h
- Übung „Präsenztraining“ (1 SWS) = 15 h Präsenz + 15 h Selbststudium = 30 h
- Übung „Bewegungsgestaltung“ (1,5 SWS) = 22,5 h Präsenz + 7,5 h Selbststudium = 30 h
- Übung „Ensemblepraxis“ (2 SWS) = 30 h Präsenz + 0 h Selbststudium = 30 h
- Vorlesung „Häufige Stimm-, Sprach- u. Sprechstörungen“ (0 SWS) = 2 h Präsenz + 0 h Selbststudium = 2 h
- Vorlesung „Faktoren der Sprechwirkung im Lehrerberuf II – Rhetorik“ (0 SWS) = 2 h Präsenz + 0 h Selbststudium = 2 h
Modulnummer: 31-MUS-5016
Modulform: Pflicht
Akademischer Grad: Staatsexamen Lehramt an Gymnasien Musik
Modultitel (englisch): Body – Voice – Communication
Teilnahmevoraussetzungen: keine
Literaturangabe: keine
Vergabe von Leistungspunkten: Leistungspunkte werden mit erfolgreichem Abschluss des Moduls vergeben. Näheres regelt die Prüfungsordnung.
Prüfungsleistungen und -vorleistungen:
- Modulprüfung: Präsentation 10 Min., mit Wichtung: 1
- Einzelunterricht „Sprecherziehung“ (1 SWS)
- Prüfungsvorleistung: regelmäßige Teilnahme am Einzelunterricht und den Übungen
- Übung „Präsenztraining“ (1 SWS)
- Übung „Bewegungsgestaltung“ (1,5 SWS)
- Übung „Ensemblepraxis“ (2 SWS)
- Vorlesung „Häufige Stimm-, Sprach- u. Sprechstörungen“ (0 SWS)
- Vorlesung „Faktoren der Sprechwirkung im Lehrerberuf, Teil II – Rhetorik“ (0 SWS)
Künstlerische Praxis II
Vorschlag zur Ergänzung der Modulbeschreibung
Ergänzung der Zielformulierung des Moduls um die hervorgehobene Stelle:
“Sie haben ihre Fähigkeiten und Fertigkeiten im instrumentalen und vokalen Bereich […] weiter entwickelt. Sie haben im Übeprozess situationsangemessen digitale Audiounterstützung einbezogen. Sie haben weitere […] Ensemblearbeit erfahren und […]“
Ergänzung der Inhaltsbeschreibung des Moduls um die hervorgehobene Stelle:
Fächerübergreifend:
“Bedarfsgerechte Nutzung einfacher digitaler Playback- und Begleittools, u.a. zur Vorbereitung von Stücken im Selbststudium und für kleinere Ensemblebeiträge“
Erläuterung:
In Künstlerische Praxis II entwickeln die Studierenden ihre instrumentalen und vokalen Fähigkeiten weiter. Hierbei sollte der Übeprozess durch digitale Audiounterstützung angereichert werden. Dabei können einfache digitaler Playback- (z.B. in Form von MIDI- Files) und Begleittools (z.B. rhythmusgebende oder instrumentalbegleitende Apps) oder die Einbeziehung digitaler Medieninhalte in Form von Play Along Varianten zur Vorbereitung von Stücken im Selbststudium und für kleinere Ensemblebeiträge einbezogen werden Studierende könnten ein einfaches Begleitpattern digital abspielen, um das Zusammenspiel zu simulieren, wenn keine Mitmusizierenden zur Verfügung stehen. Optional können Notensatzprogramme zur Anzeige von Noten und entsprechende Bearbeitungstools in Probe und Unterricht einbezogen werden. Insgesamt sollten die Studierenden eine technische Kompetenz entwickeln, die sowohl ihre eigene musikalische Entwicklung unterstützt als auch später im Klassenunterricht nutzbar ist – etwa wenn keine Live- Begleiter*innen vorhanden ist oder um Schüler*innen Übehilfen bereitzustellen.
Verantwortlich: Professur für Chor- und Ensembleleitung
Modulturnus: jedes Wintersemester
Verwendbarkeit: Pflichtmodul im LA Musik GYM
Ziele: (Inhalte analog zu Künstlerische Praxis I, fortgeführt und erweitert – genaue Zielbeschreibung im Original-Modulplan einfügen.)
Inhalt: (Entspricht dem Aufbau aus Künstlerische Praxis I, mit Schwerpunkt auf Weiterführung des instrumentalen/vokalen Hauptfachs und Ensemblearbeit – genaue Inhalte siehe Modulordnung.)
Original-Inhalte aus der Modulordnung Künstlerische Praxis II sind in der aktuellen Modulordnung enthalten und würden hier aufgeführt (z. B. Ziele, Inhalte, Lehrformen analog zu KP I).
Modulnummer: 31-MUS-5003
Modulform: Pflicht
Akademischer Grad: Staatsexamen Lehramt an Gymnasien Musik
Modultitel (englisch): Artistic Practice II
Teilnahmevoraussetzungen: Abschluss des Moduls "Künstlerische Praxis I" (31-MUS-5001)
Literaturangabe: keine
Vergabe von Leistungspunkten: Leistungspunkte werden mit erfolgreichem Abschluss des Moduls vergeben. Näheres regelt die Prüfungsordnung.
Prüfungsleistungen und -vorleistungen: (gemäß Modulordnung – fachpraktische Prüfung etc. analog KP I)
Fachwissenschaft II
Vorschlag zur Ergänzung der Modulbeschreibung
Ergänzung der Zielformulierung des Moduls um die hervorgehobene Stelle:
“[…] Sie verfügen über grundlegende Fähigkeiten und Methoden des musikwissenschaftlichen Arbeitens (einschließlich digital gestützter Recherche- und Arbeitstechniken)[…] Sie verfügen über Kenntnisse und Fähigkeiten für den angemessenen Einsatz analoger und digitaler Medien zur Vorbereitung und Durchführung von Unterricht. […]“
Ergänzung der Inhaltsbeschreibung des Moduls um die hervorgehobene Stelle:
Musikdidaktik:
“Fakultative praktische Erprobung ausgewählter digitaler Lehr-/Lernwerkzeuge zur Unterrichtsvorbereitung und -durchführung“Tonsatz
„Einsatz einer Notationssoftware für satztechnische Übungen und (anteilige) Portfolio-Abgabe“Gehörbildung
„Optionale Nutzung von digitalen Anwendungen mit audiovisuellem Feedback zur individuellen Vertiefung“
Erläuterung:
Auf Fachwissenschaft I aufbauend – wo bereits exemplarische Methoden musikwissenschaftlichen Arbeitens (u.a. Arbeit mit Quellen, Bibliographieren, Referieren) sowie der Einsatz digitaler Medien im Seminar eingeführt wurden – vertieft Fachwissenschaft II die digital gestützte Recherche- und Arbeitspraxis und erweitert sie gezielt in Richtung Unterrichtsvorbereitung/-durchführung.
Im fachdidaktischen Seminar wird der angemessene Einsatz digitaler Werkzeuge praxisnah erprobt; der bereits genannte „Medieneinsatz“ im Inhalt wird dadurch konkretisiert, ohne die Lehrfreiheit einzuschränken. Fokussierungen könnten beispielsweise auf der unterschiedlichen Materialorganisation (digital/analog), der Nutzung von Lernplattformen zur Unterrichtsführung, der Online-Recherche nach Unterrichtsmaterial, den Differenzierungsmöglichkeiten mittels K.I. Tools oder dem rechtlichen Rahmen der Datennutzung liegen. Die Formulierungen sind marken- und toolneutral (keine App- /Plattformnamen), bleiben optional und sind kompakt, damit die Proportionen der Modultexte gewahrt bleiben. Ziel ist es angehende Lehrkräfte darauf vorzubereiten, sowohl analoges als auch digitales Material sinnvoll auszuwählen und in einen methodisch durchdachten Unterricht zu integrieren.
Im Tonsatz wird Notationssoftware gezielt zur Verschriftlichung und Überarbeitung von Satzaufgaben eingesetzt; im Portfolio sind anteilig Partituren einzureichen, die mit einem Notationsprogramm erstellt wurden. Zudem ist bereits in der Prüfungsordnung für Gymnasien (2025, §5a Portfolios) des entsprechenden Moduls die Formulierung „Mindestens eine Arbeit muss mit Notationssoftware erstellt worden sein” enthalten, so dass eine weitere Erwähnung in den Zielen nicht notwendig ist. Folglich wurde die Formulierung „(einschließlich der satztechnischen Anwendung einer Notationssoftware)“ aus den Zielen gestrichen, um die grundsätzliche Zielformulierung musikbezogen zu halten. „Digitales“ spiegelt sich inhaltlich/prüfungsbezogen wieder, nicht als Zielkompetenz (der Einsatz analoger/digitaler Medien im Unterricht ist in den Zielen der FW II bereits benannt).
In Gehörbildung können Studierende fakultativ Apps mit audiovisuellem Feedback (z. B. für Intervall-/Akkordwahrnehmung, Diktattraining) zur individuellen Vertiefung im Selbststudium nutzen; diese unterstützen die Selbstkontrolle, ersetzen jedoch nicht die fachpraktische Hörschulung im Unterricht. Insgesamt bleiben die fachlichen Kernziele leitend; digitale Werkzeuge dienen optional, tool-neutral der Differenzierung, Vorbereitung und Dokumentation (Portfolio).
Modultitel: Fachwissenschaft II
Verantwortlich: Professur für Musikdidaktik / Musikpädagogik der HMT Leipzig
Modulturnus: jedes Wintersemester
Verwendbarkeit: Pflichtmodul im LA Musik GYM
Ziele:
Die Studierenden haben Überblickswissen über die Geschichte der Musik und sind befähigt, grundlegende musikgeschichtliche Zusammenhänge zu erkennen und einzelne Ereignisse, Personen oder Werke musikgeschichtlich und kulturell einzuordnen. Die Studierenden haben vertiefte Kenntnisse über ausgewählte Schwerpunkte der Musikwissenschaft. Sie verfügen über grundlegende Fähigkeiten und Methoden des musikwissenschaftlichen Arbeitens. Die Studierenden sind vertraut mit ausgewählten Methoden und Inhaltsbereichen des Musikunterrichts. Sie verfügen über Kenntnisse und Fähigkeiten für den angemessenen Einsatz analoger und digitaler Medien im Unterricht. Sie haben methodisches Wissen zur Umsetzung von Differenzierung in heterogenen Lerngruppen. Sie haben ihre satztechnischen Kenntnisse vertieft und erweitert sowie gelernt, Vokal- und Instrumentalwerke zu reflektieren und zu gestalten. Sie haben ein stilistisch breitgefächertes Repertoire an satztechnischen Fähigkeiten entwickelt. Sie haben die Fähigkeit, komplexere ein- und mehrstimmige Verläufe hörend zu erfassen und zu notieren. Die Studierenden sind in der Lage, interdisziplinäre Zusammenhänge (Vertiefung und Vernetzung) herzustellen (IP).
Inhalt:
- Musikgeschichte: Überblickswissen über die Geschichte der Musik, eingebunden in einen vielschichtigen kulturgeschichtlichen Kontext; bestimmende Schauplätze und Personen sowie soziale, philosophische, religiöse, naturwissenschaftliche und musiktheoretische Hintergründe.
- Musikdidaktik: Didaktische Grundlagen des Musikunterrichts an exemplarischen Themen unter Berücksichtigung von Fragen des Medieneinsatzes und der Differenzierung.
- Tonsatz: Schreiben von Vokal- und Instrumentalmusik in historischen Stilen, Erweiterung und Ergänzung der im ersten Studienjahr erarbeiteten Kenntnisse durch eine Auswahl von Themen der Musik vom 15. bis zum frühen 20. Jahrhundert, Vokal- und Instrumentalmusik: Vertiefung der Harmonielehre, Einführung Kontrapunkt, Arrangements für schulpraktisches Musizieren im Gymnasium. Ausgewählte Werkanalysen unterstützen die satztechnische Praxis.
- Gehörbildung: Erkennen und Notieren komplexer Rhythmen, Melodieverläufe und Klangverbindungen der erweiterten Tonalität (Niveau M1).
- Interdisziplinäre Projekte: thematisieren in einer gemeinsamen Veranstaltung Brüche zwischen und Überschneidungen von mindestens zwei Disziplinen des Lehramtsstudiums Musik; jede Disziplin soll, Musikdidaktik muss durch je eine Lehrperson vertreten sein.
Empfohlen für: 3.–4. Semester Dauer: 2 Semester Arbeitsaufwand: 10 LP = 300 Arbeitsstunden
Lehrformen:
- Vorlesung „Musikgeschichte 3“ (2 SWS) = 30 h Präsenzzeit + 0 h Selbststudium = 30 h
- Vorlesung „Musikgeschichte 4“ (2 SWS) = 30 h Präsenzzeit + 0 h Selbststudium = 30 h
- Seminar „Fachdidaktische Grundlagen“ (2 SWS) = 30 h Präsenzzeit + 30 h Selbststudium = 60 h
- Übung „Tonsatz“ (2 SWS) = 30 h Präsenzzeit + 30 h Selbststudium = 60 h
- Übung „Gehörbildung“ (2 SWS) = 30 h Präsenzzeit + 30 h Selbststudium = 60 h
- Projekt „Interdisziplinäres Projekt (Musikdidaktik)“ (2 SWS) = 30 h Präsenzzeit + 30 h Selbststudium = 60 h
Modulnummer: 31-MUS-5004 Modulform: Pflicht Akademischer Grad: Staatsexamen Lehramt an Gymnasien Musik Modultitel (englisch): Scientific Discipline II
Teilnahmevoraussetzungen: Abschluss des Moduls „Fachwissenschaft I“ (31-MUS-5002)
Literaturangabe: unter www.hmt-leipzig.de
Prüfungsleistungen und -vorleistungen:
- Portfolio (2 Wochen)*, mit Wichtung: 1
- Klausur* 60 Min., mit Wichtung: 1
* Diese Prüfungsleistungen müssen bestanden sein
Künstlerische Praxis III
Vorschlag zur Ergänzung der Modulbeschreibung
Ergänzung der Zielformulierung des Moduls um die hervorgehobene Stelle:
„[…] und haben weiterführende Erfahrungen und Techniken in der Ensembleleitung erworben, bei Bedarf unter Einbeziehung geeigneter digitaler Werkzeuge zur Notenarbeit und reflexiven Auswertung.“
Ergänzung der Inhaltsbeschreibung des Moduls um die hervorgehobene Stelle:
Ensembleleitung:
“Optionale audio-/videogestützte Selbst- und Peer-Reflexion von Probenphasen“Künstlerisches Hauptfach (à Erweiterung auf alle Fächer?):
„Optionale Nutzung digitaler Notenanzeige/-erstellung und Recherche in digitalen Noten-/Medienarchiven zur Proben- und Repertoirevorbereitung“
Erläuterung:
In Künstlerische Praxis III stehen das schulpraktische Musizieren, das Anleiten kleiner Ensembles sowie die Weiterführung der eigenen künstlerischen Praxis im Mittelpunkt. Digitale Elemente werden hier zielgerichtet und optional genutzt: Zur Vorbereitung und Notenarbeit können Studierende digitale Notenanzeige- und Notenerstellungsprogramme einsetzen und Recherchen in digitalen Noten- und Medienarchiven vornehmen (z. B. zur Auswahl geeigneter Fassungen, Stimmen und Begleitmaterialien). Dabei werden Qualitätskriterien, Urheberrecht und Datenschutz bewusst mitgedacht. Für die Ensembleleitung kann – bei Bedarf und mit Einwilligung – eine Audio-/Video-gestützte Selbst- und Peer-Reflexion einzelner Probenausschnitte erfolgen, um Kommunikation, Dirigiergestik und Probenökonomie präziser zu analysieren. Diese Nutzung dient der reflektierten Praxis, ohne einen Methodenkanon festzuschreiben. Hinweis zur Abgrenzung: Das Erstellen und satztechnische Bearbeiten von Noten (z. B. Arrangieren/Partiturreduktion in Notationssoftware) wird schwerpunktmäßig in den Tonsatz-/Fachwissenschaftsmodulen behandelt; Künstlerische Praxis III fokussiert auf Anzeige/Erstellung, Recherche und reflexive Auswertung im unmittelbaren Musizier- und Leitungszusammenhang.
Modultitel: Künstlerische Praxis III
Verantwortlich: Professur für Schulpraktisches
Musizieren / Improvisation
Modulturnus: jedes Wintersemester
Verwendbarkeit: Pflichtmodul im LA Musik GYM
Ziele:
Die Studierenden haben individuelle künstlerisch / schulpraktische Gestaltungspotenzen unter Beachtung zunehmender Selbstständigkeit bei der Erarbeitung von Solo- und Ensembleliteratur mit erhöhtem Schwierigkeitsgrad im instrumentalen und vokalen Bereich entwickelt. Sie können das Klavier und die Stimme im schulpraktischen Kontext flexibel einsetzen und haben weiterführende Erfahrungen und Techniken in der Ensembleleitung erworben.
Inhalt:
- Künstlerisches Hauptfach: Weiterentwicklung der bisher erworbenen künstlerischen Fähigkeiten und Fertigkeiten; Erweiterung des Repertoires von anspruchsvollen Werken unterschiedlicher Epochen und Stilrichtungen; Einbeziehung kammermusikalischer Formen und Besetzungen. (Das künstlerische Hauptfach kann für dieses und die darauf aufbauenden Module gewechselt werden … eine Übergangsprüfung ist erforderlich.)
- Klavier (wenn nicht Hauptfach): Vervollkommnung bisher erworbener spieltechnischer Fähigkeiten und Fertigkeiten; Erweiterung des stilistisch vielfältigen Repertoires; Befähigung zu kammermusikalischem Spiel.
- Anderes Instrument (wenn nicht Hauptfach): Weiterentwicklung oder Grundlegung instrumentenspezifischer Fähigkeiten; verstärkter Einbezug schulspezifischer Literatur; eigenständig-kreativer Einsatz im Zusammenhang mit Projekten / Wahlbausteinen.
- Gesang (wenn nicht Hauptfach): Weiterentwicklung sängerischer Fähigkeiten; verstärkte Einbeziehung schulspezifischer Literatur; Beurteilen von Stimmen (Schulpraxis).
- Ensembleleitung: Vertiefung der Kommunikationsfähigkeiten mit einem Ensemble; Erweiterung der Leitungstechniken (auch Jazz/Rock/Pop); Kennenlernen von Musik anderer Kulturkreise. Ensembleformen: Chorleitung, Chorleitung Jazz/Rock/Pop, Orchesterleitung, BigBand-Leitung – vokal / instrumental und Jazz/Rock/Pop / Klassik müssen abgedeckt sein.
- Schulpraktisches Musizieren: Weiterentwicklung fachlicher Kompetenzen; Erarbeitung eines anspruchsvollen Prüfungsprogramms (Lied- und Liedbegleitspiel, Transposition, Improvisation, Partituren, Blattspiel) unter Einbeziehung vielfältiger Kulturen.
Empfohlen für: 5.–6. Semester Dauer: 2 Semester Arbeitsaufwand: 10 LP = 300 Arbeitsstunden
Lehrformen:
- Einzelunterricht „Künstlerisches Hauptfach“ (2 SWS) = 30 h Präsenz + 30 h Selbststudium = 60 h
- Einzelunterricht „2 LV: Klavier / Gesang / Anderes Instrument (wenn nicht Hauptfach)“ (4 SWS) = 60 h Präsenz + 60 h Selbststudium = 120 h
- Einzelunterricht „Schulpraktisches Musizieren“ (1 SWS) = 15 h Präsenz + 30 h Selbststudium = 45 h
- Übung „Ensembleleitung“ (3 SWS) = 45 h Präsenz + 30 h Selbststudium = 75 h
Modulnummer: 31-MUS-5005 Modulform: Pflicht Akademischer Grad: Staatsexamen Lehramt an Gymnasien Musik Modultitel (englisch): Artistic Practice III
Teilnahmevoraussetzungen: Abschluss des Moduls
„Künstlerische Praxis II“ (31-MUS-5003)
Literaturangabe: keine
Vergabe von Leistungspunkten: Leistungspunkte werden mit erfolgreichem Abschluss des Moduls vergeben. Näheres regelt die Prüfungsordnung.
Prüfungsleistungen und -vorleistungen:
- Fachpraktische Prüfung 30 Min. – Wichtung 1
Einzelunterricht „Künstlerisches Hauptfach“ (2 SWS) - Fachpraktische Prüfung 20 Min. – Wichtung 1
Einzelunterricht „2 LV: Klavier / Gesang / Anderes Instrument (wenn nicht HF)“ (4 SWS)
Fachwissenschaft IIIa
Vorschlag zur Ergänzung der Modulbeschreibung
Ergänzung der Zielformulierung des Moduls um die hervorgehobene Stelle:
„Die Studierenden haben theoretische und praktische Kenntnissen und Fertigkeiten für das Anleiten von Musizieren in Schulklassen verschiedener Altersstufen (Schwerpunkte auf Bläser-, Streicher- und Perkussionsklassen) entwickelt und können musikspezifische technische und digitale Medien adressatengerecht im Klassenmusizieren einsetzen. […]“
Ergänzung der Inhaltsbeschreibung des Moduls um die hervorgehobene Stelle:
Fachdidaktik Klassenmusizieren:
Fakultative Nutzung digitaler Werkzeuge für Materialdifferenzierung und OrganisationInstrumentales Klassenmusizieren:
„[…] Instrumentales Klassenmusizieren: Instrumentengruppen; Spieltechnik, physiologische Vorraussetzungen und instrumentenspezifische Vermittlungsformen für den Gruppenunterricht. Kenntnisse und Fähigkeiten in der Einbeziehung musikspezifischer technischer/digitaler Medien. Fakultative Einbeziehung digitaler Instrumente“
Erläuterung:
Fachwissenschaft IIIa verbindet Theorie und Praxis des Klassenmusizierens. Die Ergänzungen sind optional und auf praktische Mehrwerte fokussiert.
Differenzierung und Organisation: Im Rahmen der Materialdifferenzierung wird u.a. auf die rechtssichere Materialverwaltung- und bereitstellung (z.B. Übeschnipsel, zusätzliche Stimmen und Instrumente – digital generiert, ggf. K.I. basiert) geachtet. Für die Nutzung digitaler Werkzeuge zur Organisation ergeben sich zusätzliche Differenzierungsmöglichkeiten für Kursmaterialien, die beispielsweise über Lernplattformen geteilt werden können.
Reflexion Audio-/Videomitschnitte: Zudem ließen sich (bei Einwilligung) Audio- und Videomitschnitte zur Selbst- und Peer-Reflexion von Leitungsversuchen heranziehen. Digitale Instrumente/Loops: könnten bei Bedarf mittels niedrigschwelliger, digital erzeugter Tonsequenzen, zusätzlicher digitaler Instrumente genutzt werden, um Übungssequenzen zu erstellen oder ggf. auch eine größere Schülerschaft zu simulieren, woran mehr Instrumente beteiligt sind als Personen mit Instrumenten verfügbar sind.
Modultitel: Fachwissenschaft IIIa
Verantwortlich: Professur für Musikdidaktik/ Musikpädagogik der HMT Leipzig
Modulturnus: jedes Wintersemester
Verwendbarkeit: Pflichtmodul im LA Musik GYM
Ziele:
Die Studierenden haben theoretische und praktische Kenntnissen und Fertigkeiten für das Anleiten von Musizieren in Schulklassen verschiedener Altersstufen (Schwerpunkte auf Bläser-, Streicher- und Perkussionsklassen) entwickelt. Die Studierenden sind in der Lage, interdisziplinäre Zusammenhänge (Vertiefung und Vernetzung) herzustellen (IP).
Inhalt:
- Fachdidaktik Klassenmusizieren: Theoretische Grundlagen; spezifisch schulische Formen des Gruppenmusizierens; Untersuchung verschiedener Konzepte von Klassenmusizieren in Hinblick auf das Wechselspiel von Ziel, Organisationsform und Rolle der Lehrperson.
- Instrumentales Klassenmusizieren: Instrumentengruppen; Spieltechnik, physiologische Voraussetzungen und instrumentenspezifische Vermittlungsformen für den Gruppenunterricht. Kenntnisse und Fähigkeiten in der Einbeziehung musikspezifischer technischer Medien.
- Gruppenmusizieren: Inszenierung von konkreten Gruppenmusiziersituationen im Kontext verschiedener Kultur- und Stilbereiche und unter Berücksichtigung der Heterogenität der Lerngruppen; Reflexion eigener Leitungsversuche der Teilnehmenden.
- Hospitation: Hospitation in einer Reihe von Klassenmusizierstunden an Leipziger Schulen; Teilnahme am Unterricht; Übernahme von kleineren Aufgaben und ganzen Unterrichtsstunden.
- Interdisziplinäre Projekte: thematisieren in einer gemeinsamen Veranstaltung Brüche zwischen und Überschneidungen von mindestens zwei Disziplinen des Lehramtsstudiums Musik. Jede Disziplin soll möglichst durch je eine Lehrperson vertreten werden.
Empfohlen für: 5.–6. Semester Dauer: 2 Semester Arbeitsaufwand: 10 LP = 300 Arbeitsstunden
Lehrformen:
- Seminar „Fachdidaktik Klassenmusizieren“ (2 SWS) = 30 h Präsenzzeit + 60 h Selbststudium = 90 h
- Übung „Instrumentales Klassenmusizieren“ (2 SWS) = 30 h Präsenzzeit + 30 h Selbststudium = 60 h
- Übung „Gruppenmusizieren“ (2 SWS) = 30 h Präsenzzeit + 30 h Selbststudium = 60 h
- Hospitation „Hospitation“ (1 SWS) = 15 h Präsenzzeit + 15 h Selbststudium = 30 h
- Projekt „Interdisziplinäres Projekt (variabel)“ (2 SWS) = 30 h Präsenzzeit + 30 h Selbststudium = 60 h
Modulnummer: 31-MUS-5006 Modulform: Pflicht Akademischer Grad: Staatsexamen Lehramt an Gymnasien Musik Modultitel (englisch): Scientific Discipline IIIa
Teilnahmevoraussetzungen: Abschluss des Moduls „Fachwissenschaft II“ (31-MUS-5004)
Prüfungsleistungen und -vorleistungen:
- Modulprüfung: Halten und Verteidigen einer Klassenmusizierstunde 40 Min. (Wichtung 1)
Fachwissenschaft IIIb
Vorschlag zur Ergänzung der Modulbeschreibung
Ergänzung der Zielformulierung des Moduls um die hervorgehobene Stelle:
„[…] Die Studierenden verfügen über vertiefte musiktheoretische Kenntnisse und satztechnische Fertigkeiten zu ausgewählten Themen aus dem gesamten musikalischen Spektrum vom Mittelalter bis zur Gegenwart einschließlich digitaler Arbeitsweisen.“
Ergänzung der Inhaltsbeschreibung des Moduls um die hervorgehobene Stelle:
Musikwissenschaft:
„[…] Wissenschaftliches Arbeiten. Nutzung analoger und digitaler Recherchetools“Tonsatz (Wahlbereich):
Ergänzung gestrichen, da in aktueller Studienordnung bereits enthalten: „Es können auch Tonsatzangebote mit digitalem Schwerpunkt belegt werden“
Erläuterung:
Fachwissenschaft IIIb bündelt wissenschaftliche Vertiefung (Musik & Kontexte) und künstlerische Spezialisierung im Tonsatz. Die Ergänzungen behalten die Fächertrennung klarer im Blick: Digitale (und analoge) Recherche mittels erweiterter Nutzung von Recherchetools liegt in der Musikwissenschaft in Form einer Fortführung der Grundlagen aus FW I/II; kompositorisch-arrangierende Praxis mit Software liegt im Tonsatz-Wahlbereich. Jene optionalen Angebote können sich z.B. mit Loop-Arrangements, dem Thema Musik & Computer oder Filmmusik beschäftigen. Zudem könnten Portfolios kommentierte digitale Aufnahmen oder Audioproduktionen enthalten. Letzteres ist explizit in der aktuellen Prüfungsordnung des Moduls bereits festgehalten: „In den Portfolios […] können […] schriftlich kommentierte Audioproduktionen […] miteinbezogen werden“ (Prüfungsordnung 2025, §5a Portfolios, (3)). Spezifische Anwendungen werden nicht genannt und Formulierungen sind im Sinne der Lehrfreiheit optionaler formuliert. Hinweise auf Musikanalyse-Apps wurden vollständig entfernt.
Modultitel: Fachwissenschaft IIIb
Verantwortlich: Professur für Musikwissenschaft der HMT Leipzig
Modulturnus: jedes Wintersemester
Verwendbarkeit: Pflichtmodul im LA Musik GYM
Ziele:
Die Studierenden haben Kenntnisse und Fähigkeiten im Umgang mit der europäischen Musik und ihren Kontexten (z. B. Musikästhetik, Musiksoziologie, Rezeptionsgeschichte, Gattungsgeschichte, Werkinterpretation), der außereuropäischen Musik, Popmusik/Jazz sowie Formen der musikalischen Avantgarden des 20. und 21. Jahrhunderts (Fluxus, Happening, Elektronische Musik, Raumkomposition, Klangskulpturen, Grenzgänge zur sogenannten Weltmusik etc.). Die Studierenden verfügen über vertiefte musiktheoretische Kenntnisse und satztechnische Fertigkeiten zu ausgewählten Themen aus dem gesamten musikalischen Spektrum vom Mittelalter bis zur Gegenwart.
Inhalt:
- Musikwissenschaft: Einführung in den Umgang mit Musik und ihren Kontexten (Musikästhetik, Musiksoziologie, Rezeptionsgeschichte, Gattungsgeschichte, Werkinterpretation, auch außereuropäische Musik, Popmusik, Jazz, Musik und Medien etc.); Einführung in Grundfragen der Werkinterpretation unter Berücksichtigung rezeptionsgeschichtlicher Aspekte; wissenschaftliches Arbeiten.
- Tonsatz: Aus dem Wahlpflichtangebot werden zwei Lehrveranstaltungen gewählt. Die zweite Lehrveranstaltung kann ggf. ein Fortsetzungs- bzw. Erweiterungskurs des ersten sein. Innerhalb des 3. und 4. Studienjahres müssen in den Modulen "Fachwissenschaft IIIb" und "Fachwissenschaft IV" jeweils eine Lehrveranstaltung aus den Bereichen Jazz/populäre Musik und Neue Musik sowie zwei weitere Lehrveranstaltung belegt werden. Von diesen vier Angeboten muss eines einen dezidiert schulpraktischen Bezug haben. Es können auch Tonsatzangebote mit digitalem Schwerpunkt belegt werden. Werkanalysen können in verstärktem Maße in den Unterricht einbezogen werden.
Empfohlen für: 5.–6. Semester Dauer: 2 Semester Arbeitsaufwand: 5 LP = 150 Arbeitsstunden
Lehrformen:
- Proseminar „Musikwissenschaft“ (2 SWS) – 30 h Präsenzzeit + 60 h Selbststudium
- Übung „Tonsatz“ (2 SWS) – 30 h Präsenzzeit + 30 h Selbststudium
Modulnummer: 31-MUS-5007 Modulform: Pflicht Akademischer Grad: Staatsexamen Lehramt an Gymnasien Musik Modultitel (englisch): Scientific Discipline IIIb
Teilnahmevoraussetzungen: Abschluss des Moduls „Fachwissenschaft II“ (31-MUS-5004)
Prüfungsleistungen und -vorleistungen:
- Hausarbeit (1 Woche) - Wichtung 1 - und Prüfungsvorleistung Referat (15 Min.) im Proseminar „Musikwissenschaft“
- Portfolio (2 Wochen) - Wichtung 0 - in der Übung „Tonsatz“ (Modulprüfung)
Künstlerische Praxis IV
Vorschlag zur Ergänzung der Modulbeschreibung
Ergänzung der Zielformulierung des Moduls um die hervorgehobene Stelle:
“„Die Studierenden haben ihre individuellen künstlerischen Gestaltungspotenzen unter Berücksichtigung lehramtsspezifischer Anforderungen sowie unter gezielter Einbeziehung digitaler Werkzeuge in geeigneten Situationen weiterentwickelt. […]“
Ergänzung der Inhaltsbeschreibung des Moduls um die hervorgehobene Stelle:
Künstlerisches Hauptfach/ Schulpraktisches Musizieren:
Situationsangemessene digitale Partitur- und Übepraxis (Notenanzeige/-bearbeitung; Audio/Video-gestützte Selbstreflexion) zur prüfungsbezogenen Interpretation und/oder Begleitpraxis
Erläuterung:
Die Präzisierung „in geeigneten Situationen“ spiegelt wider, dass digitale Hilfsmittel in KP IV kontextsensibel eingesetzt werden (Wahrung der Lehrfreiheit; Vermeidung von Kontraproduktivität – gerade in klassischer Ensemblearbeit).
Im Künstlerischen Hauptfach unterstützen digitale Noten-Annotationen, Übe-Logs sowie punktuelle Audio/Video-Mitschnitte die zielgerichtete Vorbereitung des Prüfungsprogramms und ermöglichen Peer-/Selbstfeedback ohne methodische Vorgaben.
Im Schulpraktischen Musizieren stehen weiterhin Begleitung, Anleiten und Musizieren im Vordergrund; digitale Mittel dienen hier situationsabhängig der praktischen Handhabung von Partituren (Anzeige/Bearbeitung) und der Reflexion (Video/Audio), nicht der Materialproduktion. Die ursprünglich hier vorgesehene Materialerstellung und rechtssichere Distribution wird logisch in Musikdidaktik/Tonsatz verortet.
Die Anpassung stärkt v. a. die Kompetenzbereiche (4) Digital Lehren und Lernen ermöglichen, flankiert von (1) Technisch-funktionaler Kompetenz und (8) Digital Weiterlernen
Modultitel: Künstlerische Praxis IV
Verantwortlich: Professur für Schulpraktisches Musizieren/Improvisation
und Professur für Klavier
Modulturnus: jedes Wintersemester
Verwendbarkeit: Pflichtmodul im LA Musik GYM
Ziele:
Die Studierenden haben ihre individuellen künstlerischen Gestaltungspotenzen unter Berücksichtigung lehramtsspezifischer Anforderungen weiter ausgebaut. Sie haben ein umfangreiches Repertoire erarbeitet. Die Studierenden sind zu selbständiger, künstlerisch wie pädagogisch anspruchsvoller vokaler oder instrumentaler Ensemblearbeit befähigt.
Inhalt:
- Künstlerisches Hauptfach: Erarbeitung eines anspruchsvollen Programms für die fachpraktische Abschlussprüfung; Auseinandersetzung mit interpretatorischen Fragen; Begleitung von Instrumentalist*innen und Sänger*innen (Klavier, Gitarre, Akkordeon); solistische Mitwirkung im Gesangsensemble (Gesang); wenn das Hauptfach ein Melodieinstrument ist – Mitwirkung in unterschiedlichen Kammermusikbesetzungen.
- Schulpraktisches Musizieren: Lied- und Liedbegleitspiel (mit Gesang, Vorspielen, Modulation und Transposition, vorzugsweise anhand von Beispielen der Schulliteratur sowie unter Verwendung von Musik unterschiedlicher kultureller und ethnischer Herkunft unter Beachtung von Differenzierung und interkulturellen Zusammenhängen), Spiel von Chor- und Orchesterpartituren (auch mit C-Schlüsseln und transponierenden Instrumenten, auch mit Gesang), Generalbassspiel, Spiel nach Akkordsymbolen, Vomblattspiel, Improvisation, Musizierformen aus dem Bereich Jazz/Rock/Pop, Erarbeitung eines Programms für die fachpraktische Abschlussprüfung, Hinführung zur Selbständigkeit.
- Ensembleleitung: Vertiefung der Kommunikationsfähigkeiten mit einem Ensemble, Erweiterung der Leitungstechniken im vokalen oder instrumentalen Bereich (auch im Bereich Jazz/Rock/Pop möglich). Kennenlernen von Musik anderer Kulturkreise. Ausbildung von individuellen Schwerpunkten.
- Ensemblepraxis: Erfahren von künstlerisch wie pädagogisch exemplarischer Ensemblearbeit (Chor, Band, Orchester) in der Hochschule unter Leitung erfahrener Dirigent*innen/Ensembleleiter*innen.
- Wahlobligatorische Stunde: Die Möglichkeit, Einzel- oder Gruppenunterricht frei zu wählen. Weiterentwicklung künstlerisch-praktischer Fähigkeiten in einem bereits früher belegten Fach oder/und Erwerb elementarer Kenntnisse auf einem neuen Instrument.
Empfohlen für: 7.–8. Semester Dauer: 2 Semester Arbeitsaufwand: 10 LP = 300 Arbeitsstunden
Lehrformen:
- Einzelunterricht „Künstlerisches Hauptfach“ (2 SWS) = 30 h Präsenzzeit + 45 h Selbststudium = 75 h
- Einzelunterricht „Schulpraktisches Musizieren“ (1,5 SWS) = 22,5 h Präsenzzeit + 37,5 h Selbststudium = 60 h
- Übung „Ensembleleitung“ (1,5 SWS) = 22,5 h Präsenzzeit + 22,5 h Selbststudium = 45 h
- Übung „Ensemblepraxis“ (2 SWS) = 30 h Präsenzzeit
- Veranstaltung „Einzel- oder Gruppenunterricht: Wahlobligatorische Stunden“ (3 SWS) = 45 h Präsenzzeit + 45 h Selbststudium = 90 h
Modulnummer: 31-MUS-5008 Modulform: Pflicht Akademischer Grad: Staatsexamen Lehramt an Gymnasien Musik Modultitel (englisch): Artistic Practice IV
Teilnahmevoraussetzungen: Abschluss des Moduls „Künstlerische Praxis III“ (31-MUS-5005)
Prüfungsleistungen und -vorleistungen:
- Drei fachpraktische Prüfungen (25 Min., 25 Min., 30 Min.)
Fachwissenschaft IV
Vorschlag zur Ergänzung der Modulbeschreibung
Ergänzung der Zielformulierung des Moduls um die hervorgehobene Stelle:
„Die Studierenden verfügen über Kenntnisse und Fähigkeiten im Umgang mit der europäischen Musik und ihren Kontexten oder der außereuropäischen Musik, Popmusik/ Jazz, Formen der musikalischen Avantgarden des 20. und 21. Jahrhunderts (Fluxus, Happening, Elektronische Musik, Raumkomposition, Klangskulpturen, Grenzgänge zur sogenannten Weltmusik, digitale Musikproduktion etc.) und ihren Kontexten (einschließlich digitaler Medien- und Rezeptionskontexte). […]“
Ergänzung der Inhaltsbeschreibung des Moduls um die hervorgehobene Stelle:
Musikwissenschaft:
“„[…] damit verbunden Reflexion persönlicher und/oder interkultureller Differenzerfahrungen und/oder Reflexion digitaler Rezeptions-/Medienkontexte.“Musikpädagogische/-didaktische Vorlesung:
Optionale Einblicke in digitale Prüfungs- und FeedbackverfahrenTonsatz (Wahlpflichtbereich):
Möglichkeit, digital-künstlerische Wahlangebote zu wählenInterdisziplinäres Projekt (IP):
Themen an Schnittstellen Musik & Medien (z. B. digitale Klangräume/Produktion)
Erläuterung:
Fachwissenschaften IV bündelt fortgeschrittene Perspektiven in Musikwissenschaft, Didaktik und Tonsatz. Die Ziel-Ergänzung macht explizit, dass digitale Medien- und Rezeptionskontexte (Streaming-/Plattformkultur, digitale Produktionsweisen) als Deutungshorizont mitreflektiert werden. In der Musikpädagogik/-didaktik lassen sich digitale Prüfungs- und Feedbackverfahren optional thematisieren (z. B. audio-/videounterstütztes Feedback auf künstlerische Leistungen, formative Feedback-Workflows), die fachangemessen thematisiert werden ohne dabei vereinfachten, weit verbreiteten Formen wie Quizformaten im Rahmen der Gamification-Bewegung den Vorrang zu geben. Im Tonsatz-Wahlbereich können Studierende digital-künstlerische Angebote wählen; was nahtlos an die Wahlpflichtlogik von FW IIIb anschließt. Ähnlich geartet ließe sich bei gesicherter Personalabdeckung ein IP mit Themen aus dem Bereich von Musik und Medien realisieren (z.B. Verwendung von Musik in sozialen Medien, Musikproduktion für bestimmte Medienformate, künstliche Intelligenz in der Musikproduktion). Bezüge zu früheren Modulen sind implizit mitzudenken: Die wissenschaftspraktischen Grundlagen inkl. digital gestützter Recherche-/Arbeitstechniken wurden in FW I angelegt und in FW II vertieft (inkl. rechtlicher Rahmen/Quellenarbeit). Im Tonsatz wurde in vergangenen Modulen bereits Notationssoftware eingeführt. FW IV nimmt diese Fundamente als bekannt an und verlagert den Schwerpunkt auf Reflexion digitaler Kontexte, didaktische Prüfungs-/Feedbackfragen und wahlbasierte künstlerisch-digitale Vertiefungen.
Modultitel: Fachwissenschaft IV
Verantwortlich: Professur für Musikdidaktik/ Musikpädagogik der HMT Leipzig
Modulturnus: jedes Wintersemester
Verwendbarkeit: Pflichtmodul im LA Musik GYM
Ziele:
Die Studierenden verfügen über Kenntnisse und Fähigkeiten im Umgang mit der europäischen Musik und ihren Kontexten oder der außereuropäischen Musik, Popmusik/ Jazz, Formen der musikalischen Avantgarden des 20. und 21. Jahrhunderts (Fluxus, Happening, Elektronische Musik, Raumkomposition, Klangskulpturen, Grenzgänge zur sogenannten Weltmusik etc.) und ihren Kontexten. Sie haben ihre breitgefächerten musiktheoretischen Kenntnisse und satztechnischen Fertigkeiten zu ausgewählter Musik vom Mittelalter bis in die Gegenwart vertieft und erweitert. Sie sind in der Lage, diese im lehramtsspezifischen Kontext in vielfältiger Weise zur Anwendung zu bringen. Sie haben vertiefte Kenntnisse musikdidaktischer/ - pädagogischer Theoreme und historisch-systematischer Zusammenhänge ihrer Geschichte. Die Studierenden haben improvisatorische Formen schulspezifischen Musizierens kennen gelernt und sich in der Rolle der Musizierenden erfahren. Sie haben hierfür vielseitige instrumental- und vokalpraktische Kompetenzen erworben und können schulspezifisches Musizieren in Bezug zu musikdidaktischen Konzepten reflektieren. Die Studierenden sind in der Lage, interdisziplinäre Zusammenhänge (Vertiefung und Vernetzung) herzustellen (IP).
Inhalt:
- Musikwissenschaft: Analyse und Interpretation in einem musikwissenschaftlichen Spezialgebiet; Elementare Kenntnisse in einem Bereich der systematischen Musikwissenschaft (z. B. Musikästhetik, Musiksoziologie, Rezeptionsgeschichte, Gattungsgeschichte, Werkinterpretation, auch außereuropäische Musik, Popmusik, Jazz etc.), damit verbunden Reflexion persönlicher und/oder interkultureller Differenzerfahrungen.
- Musikpädagogische / -didaktische Vorlesung: Überblick über wichtigste musikpädagogische/-didaktische Theoreme, Konzeptionen und Positionen der Gegenwart vor dem Hintergrund ihrer historischen Entwicklung an ausgewählten Inhaltsbereichen; Persönlichkeitsentwicklung; zivilgesellschaftliches Engagement.
- Tonsatz: Aus dem Wahlpflichtangebot werden zwei Lehrveranstaltungen gewählt. Werkanalysen können in verstärktem Maße in den Unterricht einbezogen werden. Nach dem 4. Studienjahr muss nachgewiesen werden, dass in den Modulen "Fachwissenschaft IIIb" und "Fachwissenschaft IV" zusammen jeweils mindestens ein Kurs aus den Bereichen Jazz und Neue Musik sowie zwei weitere Angebote belegt wurden. Von diesen vier Angeboten muss eines einen dezidiert schulpraktischen Bezug haben.
- Schulspezifisches Musizieren: Verschiedene Formen schulspezifischen Musizierens mit Schwerpunkt Improvisation
- Interdisziplinäre Projekte: thematisieren in einer gemeinsamen Veranstaltung Brüche zwischen und Überschneidungen von mindestens zwei Disziplinen des Lehramtsstudiums Musik. Jede Disziplin soll, Musikdidaktik muss durch je eine Lehrperson vertreten sein.
Empfohlen für: 7.–8. Semester Dauer: 2 Semester Arbeitsaufwand: 10 LP = 300 Arbeitsstunden
Lehrformen:
- Hauptseminar „Musikwissenschaft“ (2 SWS) = 30 h Präsenz + 30 h Selbststudium
- Vorlesung/Seminar „Historisch-Systematische Zusammenhänge der Musikpädagogik“ (2 SWS) = 30 h Präsenz + 30 h Selbststudium
- Übung „Tonsatz“ (2 SWS) = 30 h Präsenz + 30 h Selbststudium
- Übung „Schulspezifisches Musizieren“ (2 SWS) = 30 h Präsenz + 30 h Selbststudium
- Projekt „Interdisziplinäres Projekt (Musikdidaktik)“ (2 SWS) = 30 h Präsenz + 30 h Selbststudium
Modulnummer: 31-MUS-5009 Modulform: Pflicht Akademischer Grad: Staatsexamen LA Gymnasium Musik Modultitel (engl.): Scientific Discipline IV
Teilnahmevoraussetzungen: Abschluss der Module „Fachwissenschaft IIIa“ (31-MUS-5006) und „Fachwissenschaft IIIb“ (31-MUS-5007)
Prüfungsleistungen und -vorleistungen:
- Klausur* 90 Min. (Wichtung 1) – Vorlesung mit seminaristischem Anteil "Historisch-Systematische Zusammenhänge der Musikpädagogik" (2SWS) und Prüfungsvorleistung: (Referat (30 Min.) und Hausarbeit (3 Wochen) im Hauptseminar „Musikwissenschaft“
- Portfolio (2 Wochen)*, mit Wichtung: 1 – Übung „Tonsatz“
* Diese Prüfungsleistungen müssen bestanden sein.
Künstlerische Praxis V
Vorschlag zur Ergänzung der Modulbeschreibung
Ergänzung der Zielformulierung des Moduls um die hervorgehobene Stelle:
„Sie haben hierfür vielseitige instrumental- und vokalpraktische Kompetenzen erworben und können schulspezifisches Musizieren in Bezug zu musikdidaktischen Konzepten auch unter Einbeziehung digitaler Ressourcen reflektieren.“
Ergänzung der Inhaltsbeschreibung des Moduls um die hervorgehobene Stelle:
Ermöglichung schulspezifischen Musizierens:
Digitale Unterrichtsvorbereitung & MaterialbereitstellungWahlobligatorische Stunden:
Individuelle Vertiefung digitaler Arbeitsweisen (z. B. Notenanzeige/Annotation) nach Bedarf
Erläuterung:
Künstlerische Praxis V fokussiert die Ermöglichung schulspezifischen Musizierens und die praxisnahe Anwendung didaktischer Konzepte. Digitale Kompetenz unterstützt hier vor allem die Vorbereitung und die sorgfältige Bereitstellung von Materialien: Studierende recherchieren zielgerichtet in digitalen Noten- und Medienbibliotheken, prüfen Qualität und Passung (Tonart, Umfang, Schwierigkeitsgrad) und stellen Materialien rechtssicher über schulische Plattformen zur Verfügung. Eine optionale Audio-/Video-Dokumentation eigener Lehr-/Leitungssituationen kann die kollegiale Reflexion im Kurs stärken – ohne dabei zum Pflichtformat zu werden.
Für notationsbasierte Anpassungen (z. B. vereinfachende Stimmenableitungen) wird bewusst auf die Verzahnung mit Fachwissenschaft/Tonsatz verwiesen; die eigentliche Erstellung/Arrangierarbeit bleibt dort verortet, während KP V den didaktischen Einsatz und die rechtssichere Verteilung der Materialien betont.
Insgesamt adressiert die Ergänzung insbesondere die Kompetenzbereiche (3) Digital Materialien gestalten (im Sinne von kuratieren/aufbereiten/verteilen) und (4) Digital Lehren und Lernen ermöglichen, flankiert von (2) Digital Leben (kritische Quellen- und Rechtsfragen).
Modultitel: Künstlerische Praxis V
Verantwortlich: Professur für Schulpraktisches
Musizieren/ Improvisation und Professur für Klavier
Modulturnus: jedes Wintersemester
Verwendbarkeit: Pflichtmodul im LA Musik GYM
Ziele:
Die Studierenden haben weitere Formen schulspezifischen Musizierens kennengelernt und sind in der Lage, diese anzuwenden und zu ermöglichen. Sie besitzen vielseitige instrumental- und vokalpraktische Kompetenzen und können schulspezifisches Musizieren in Bezug zu musikdidaktischen Konzepten reflektieren.
Inhalt:
- Ermöglichung schulspezifischen Musizierens: Stiltypische Formen der Ermöglichung verschiedener Formen schulspezifischem Musizierens.
- Wahlobligatorische Stunden: Die Möglichkeit, Einzel- oder Gruppenunterricht frei zu wählen. Vertiefung künstlerisch-praktischer Fähigkeiten oder Neubeginn eines weiteren Instruments (auch als Solorepetition möglich).
Empfohlen für: 9. Semester Dauer: 1 Semester Arbeitsaufwand: 5 LP = 150 Arbeitsstunden
Lehrformen:
- Übung „Ermöglichung schulspezifischen Musizierens“ (2 SWS) = 30 h Präsenz + 45 h Selbststudium
- Veranstaltung „Einzel- oder Gruppenunterricht: Wahlobligatorische Stunden“ (2 SWS) = 30 h Präsenz + 45 h Selbststudium
Modulnummer: 31-MUS-5010 Modulform: Pflicht Akademischer Grad: Staatsexamen LA Gymnasium Musik Modultitel (engl.): Artistic Practice V
Teilnahmevoraussetzungen: Abschluss des Moduls „Fachwissenschaft IV“ (31-MUS-5009)
Prüfungsleistungen und -vorleistungen:
- Modulprüfung: Gestalten und Verteidigen einer Musikstunde 30 Min. (Wichtung 1)
Musikwissenschaft
Vorschlag zur Ergänzung der Modulbeschreibung
Ergänzung der Zielformulierung des Moduls um die hervorgehobene Stelle:
„Die Studierenden haben Kenntnisse und Fähigkeiten im Umgang mit Musik verschiedener Kulturen […] und sind in der Lage, Musikwerke werkimmanent sowie vor dem historischen Hintergrund zu verstehen und zu vermitteln (einschließlich digital gestützter Recherche-, Quellen- und Präsentationskompetenz).“
Ergänzung der Inhaltsbeschreibung des Moduls um die hervorgehobene Stelle:
Musikwissenschaft (optional):
Digitale ForschungspraxisSeminar “Analyse”:
kein digitaler Zusatzauftrag aufgrund Zeitknappheit des Seminars (1SWS)Interdisziplinäres Projekt (IP):
Optionale Themen an Schnittstellen Musik & Medien
Erläuterung:
Die Ergänzung verortet Digitalität dort, wo sie im Modul ohnehin gelebt wird: in der Recherche (fachspezifische Datenbanken/Archive), der quellenkritischen Arbeit (inkl. Metadaten-/Kontextkompetenz, Urheberrecht/Datenschutz) und in der digitalen Präsentationskompetenz: Vorträge werden fachangemessen mit Folien, eingebetteten Audio-/Video-Beispielen und ggf. visualisierten Quellen unterstützt. Dadurch wird ein Verstehen und Vermitteln gleichermaßen adressiert.
Der digitale Anteil im Seminar „Analyse“ entfällt bewusst (1 SWS), damit der enge Rahmen der methodischen Grundlagenarbeit gewahrt bleibt. Die optionalen IP-Themen erlauben Medien-/Rezeptionsbezüge ohne Festlegung auf Tools oder Verfahren. Edition wird nicht eigens hervorgehoben (bleibt ggf. Teil der Quellenarbeit), um die Formulierungen schlank und beispielhaft zu halten.
Modultitel: Musikwissenschaft
Verantwortlich: Professur für Musikdidaktik/ Musikpädagogik der HMT Leipzig
Modulturnus: jedes Wintersemester
Verwendbarkeit: Pflichtmodul im LA Musik GYM
Ziele:
Die Studierenden haben Kenntnisse und Fähigkeiten im Umgang mit Musik verschiedener Kulturen: der europäischen Musik und ihren Kontexten (z. B. Musikästhetik, Musiksoziologie, Rezeptionsgeschichte, Gattungsgeschichte, Werkinterpretation) oder der außereuropäischen Musik, Popmusik/ Jazz, Formen der musikalischen Avantgarden des 20. Jahrhunderts (Fluxus, Happening, Elektronische Musik, Raumkomposition, Klangskulpturen, Grenzgänge zur sogenannten Weltmusik etc.). Sie sind auch in der Lage, Musikwerke werkinmanent sowie vor dem historischen Hintergrund zu verstehen und zu vermitteln. Die Studierenden sind in der Lage, interdisziplinäre Zusammenhänge (Vertiefung und Vernetzung) herzustellen (IP).
Inhalt:
- Musikwissenschaft: Einführung in den Umgang mit Musik und ihren Kontexten und Methoden ihrer Erschließung (z. B. Musikästhetik, Musiksoziologie, Rezeptionsgeschichte, Gattungsgeschichte, Werkinterpretation, auch außereuropäische Musik, Popmusik, Jazz etc.); Vertiefung musikgeschichtlicher bzw. musikethnologischer Kenntnisse in einem Spezialgebiet; Erwerb elementarer Kenntnisse in einem Bereich der systematischen Musikwissenschaft. Dazu Vermittlungstechniken.
- Analyse: Analyse musikalischer Werke aus verschiedenen Stilrichtungen und mit verschiedenen Methoden.
- Interdisziplinäre Projekte: thematisieren in einer gemeinsamen Veranstaltung Brüche zwischen und Überschneidungen von mindestens zwei Disziplinen des Lehramtsstudiums Musik. Jede Disziplin soll, Musikdidaktik muss durch je eine Lehrperson vertreten sein.
Empfohlen für: 9. Semester Dauer: 1 Semester Arbeitsaufwand: 5 LP = 150 Arbeitsstunden
Lehrformen:
- Hauptseminar „Musikwissenschaft“ (2 SWS) = 30 h Präsenzzeit + 40 h Selbststudium = 70 h
- Seminar „Analyse“ (1 SWS) = 15 h Präsenzzeit + 20 h Selbststudium = 35 h
- Projekt „Interdisziplinäres Projekt (Musikdidaktik)“ (2 SWS) = 30 h Präsenzzeit + 15 h Selbststudium = 45 h
Modulnummer: 31-MUS-5011 Modulform: Pflicht Akademischer Grad: Staatsexamen LA Gymnasium Musik Modultitel (engl.): Musicology
Teilnahmevoraussetzungen: Abschluss des Moduls „Fachwissenschaft IV“ (31-MUS-5009)
Vergabe von Leistungspunkten: Leistungspunkte werden mit erfolgreichem Abschluss des Moduls vergeben. Näheres regelt die Prüfungsordnung.
Prüfungsleistungen und -vorleistungen:
- Modulprüfung: Hausarbeit (3 Wochen), Wichtung 1 – Hauptseminar „Musikwissenschaft“ (2 SWS)
- Prüfungsvorleistung: Referat (30 Min.) – Seminar „Analyse“ (1 SWS)
- Projekt „Interdisziplinäres Projekt (Musikdidaktik)“ (2 SWS)
Musikdidaktik
Vorschlag zur Ergänzung der Modulbeschreibung
Keine Ergänzung der Zielformulierung des Moduls:
“-“
Optionale Ergänzung der Inhaltsbeschreibung des Moduls um die hervorgehobene Stelle:
Kolloquium „Musikdidaktik“:
Optional digitale didaktische Rahmung (kollaborative Unterrichtsplanung, Video-/Audio-gestützte Analyse eigener Unterrichtsbeispiele mit Markierungen/Peer-Kommentaren) sowie OER-Kuratierung inkl. grundlegender Lizenz-/UrheberrechtsfragenInterdisziplinäres Projekt (IP):
Optionale Themen an Schnittstellen von Musik & Medien (z. B. digitale Rezeptionskulturen, hybride Unterrichtssettings)
Erläuterung:
Die Ergänzungen zielen nicht auf eine Methodenpflicht, sondern geben optionale digitale Zugänge an die Hand, die die Lehrfreiheit wahren und zur Modulstruktur passen (Kolloquium/IP). Im Kolloquium können Studierende Unterrichtsplanung kollaborativ strukturieren und eigene Lehr-/Probesituationen mediengestützt reflektieren (Zeitmarken, Kurzkommentare, Leitfragen). Parallel lernen sie OER gezielt zu recherchieren, didaktisch anzupassen und rechtssicher zu nutzen (Lizenzprüfung, Quellenangaben).
Im IP lassen sich diese Bausteine mit Medienbildungs-Themen verknüpfen (z. B. differenzierte Aufgabenwege, barrierearme Aufbereitung) und interdisziplinär erproben. So werden im Sinne des Kompetenzmodells vor allem (3) Digital Materialien gestalten, (4) Digital Lehren und Lernen ermöglichen sowie (6) Digital Bilden adressiert. Hinweise auf konkrete Marken/Apps wurden bewusst vermieden (ständiger Wandel der genutzten Tools, Lehrfreiheit) und die Inhalte knüpfen an frühere Module an (z. B. digitale Recherchekompetenzen aus FW I/II).
Modultitel: Musikdidaktik
Verantwortlich: Professur für Musikdidaktik / Musikpädagogik der HMT Leipzig
Modulturnus: jedes Wintersemester
Verwendbarkeit: Pflichtmodul im LA Musik GYM
Ziele:
Die Studierenden kennen systematische Konzepte der Musikdidaktik, können diese historisch verorten und in Bezug auf Unterrichtsbeispiele kritisch vergleichen. Die Studierenden sind in der Lage, interdisziplinäre Zusammenhänge (Vertiefung und Vernetzung) herzustellen (IP).
Inhalt:
- Historisch und systematisch bestimmende konzeptionelle Positionen der Musikdidaktik kennen, vergleichen und in Bezug auf Musikunterrichtspraxis kritisch vergleichen.
- Interdisziplinäre Projekte: thematisieren in einer gemeinsamen Veranstaltung Brüche zwischen und Überschneidungen von mindestens zwei Disziplinen des Lehramtsstudiums Musik. Jede Disziplin soll, Musikdidaktik muss, durch je eine Lehrperson vertreten sein.
Teilnahmevoraussetzungen: Abschluss des Moduls „Fachwissenschaft IV“ (31-MUS-5009)
Literaturangabe: unter www.hmt-leipzig.de
Empfohlen für: 9. Semester Dauer: 1 Semester Arbeitsaufwand: 5 LP = 150 Arbeitsstunden
Lehrformen:
- Kolloquium „Musikdidaktik“ (2 SWS) = 30 h Präsenzzeit + 30 h Selbststudium = 60 h
- Projekt „Interdisziplinäres Projekt (Musikdidaktik)“ (3 SWS) = 45 h Präsenzzeit + 45 h Selbststudium = 90 h
Modulnummer: 31-MUS-5012 Modulform: Pflicht Akademischer Grad: Staatsexamen Lehramt an Gymnasien Musik Modultitel (engl.): Music Didactics
Vergabe von Leistungspunkten: Leistungspunkte werden mit erfolgreichem Abschluss des Moduls vergeben. Näheres regelt die Prüfungsordnung.
Prüfungsleistungen und -vorleistungen:
- Modulprüfung: Referat (45 Min.) mit Thesenpapier (1 Woche), Kolloquium „Musikdidaktik“ (2 SWS) – Wichtung 1
- Projekt „Interdisziplinäres Projekt (Musikdidaktik)“ (3 SWS)
Musikpädagogisches Forschen
Vorschlag zur Ergänzung der Modulbeschreibung
Ergänzung der Zielformulierung des Moduls um die hervorgehobene Stelle:
„[…] Hierzu gehören auch Forschungsperspektiven auf (digitale) Medienbildung und Inklusion. Sie haben die Fähigkeit erworben, musikpädagogische und -didaktische Forschungsarbeiten, -methoden und -ergebnisse fachkundig zu bewerten und (bei Bedarf auch mit digitalen Erhebungs- und Auswertungsmethoden) eigene Forschungsperspektiven zu entwickeln. Die Studierenden sind in der Lage (ggf. unter Einbeziehung digitaler Hilfsmittel), interdisziplinäre Zusammenhänge (Vertiefung und Vernetzung) herzustellen (IP).“
Ergänzung der Inhaltsbeschreibung des Moduls um die hervorgehobene Stelle:
übergreifend
„Analyse, Diagnose, Entwicklung, Erprobung und Evaluierung musikbezogener Lern- und Erfahrungsprozesse […] einschließlich möglicher Nutzung digitaler Methoden der Datenerhebung“
„Interdisziplinäre Projekte […] können – sofern thematisch sinnvoll – digitale Medien-/Erhebungssettings einbeziehen“
Erläuterung:
Das Modul vertieft die Forschungsperspektive der Musikpädagogik und knüpft an Grundlagen aus den Fachwissenschaften an. Die Ergänzungen bleiben bewusst optional und neutral formuliert: Studierende können kleine empirische Schritte mit digitalen Mitteln erproben (z. B. einfache Online-Befragungen, strukturierte Video-/Audio-Beobachtungen von Unterrichtsausschnitten) und diese mit basisnahen Auswertungswerkzeugen (Tabellenkalkulation, Videoannotation) verbinden. Forschungs- und Reflexionskompetenz soll damit möglichst praxisnah gestützt werden, ohne die Lehrfreiheit einzuschränken oder einen Methodenkanon festzuschreiben. Zugleich fördert die optionale Einbindung digitaler Verfahren die Anschlussfähigkeit an IP-Formate (z. B. Erprobung eines digital unterstützten Unterrichtsbausteins mit begleitender Mini-Evaluation) und schärft den Blick für Datenschutz, Einwilligung und ethische Fragen.
Modultitel: Musikpädagogisches Forschen
Verantwortlich: Professur für Musikdidaktik / Musikpädagogik der HMT Leipzig
Modulturnus: jedes Semester
Verwendbarkeit: Pflichtmodul im LA Musik GYM
Ziele:
Neben den Zielsetzungen gemäß §§ 2 bis 4 der Rahmenordnung für Schulpraktische Studien an der Universität Leipzig verfolgt das Modul folgende fachspezifischen Ziele des Musikunterrichts für die Sekundarstufe I und II: Die Studierenden sind mit einschlägigen Forschungsergebnissen zu grundlegenden ästhetischen, psychologischen und soziologischen Aspekten des Musiklebens und Musiklernens vertraut. Hierzu gehören auch Forschungsperspektiven auf Medienbildung und Inklusion. Sie haben die Fähigkeit erworben, musikpädagogische und -didaktische Forschungsarbeiten, -methoden und -ergebnisse fachkundig zu bewerten und Unterrichtskonzepte kritisch zu überprüfen und weiter zu entwickeln. Die Studierenden sind in der Lage, interdisziplinäre Zusammenhänge (Vertiefung und Vernetzung) herzustellen (IP).
Inhalt:
- Rezeption und Beurteilung von Forschungsergebnissen zu ästhetischen, musikpsychologischen und musiksoziologischen Aspekten des Musiklernens, der musikalischen Sozialisation und des aktuellen Musiklebens;
- Entwicklungspsychologie;
- Auseinandersetzung mit einschlägigen Theorie- und Forschungsansätzen in der Musikdidaktik;
- Analyse, Diagnose, Entwicklung, Erprobung und Evaluierung musikbezogener Lern- und Erfahrungsprozesse in fachlicher, didaktischer und unterrichtsmethodischer Hinsicht am Beispiel ausgewählter Themenbereiche. Dieses Modul vertieft die musikpädagogische Ausbildung unter einer noch stärkeren Berücksichtigung von Themen, Problemstellungen und Methoden der musikpädagogischen Forschung. Es kann auch zur Vorbereitung einer Examensarbeit mit musikpädagogischem Schwerpunkt verwendet werden.
- Interdisziplinäre Projekte: thematisieren in einer gemeinsamen Veranstaltung Brüche zwischen und Überschneidungen von mindestens zwei Disziplinen des Lehramtsstudiums Musik. Jede Disziplin soll, Musikdidaktik muss, durch je eine Lehrperson vertreten sein.
Teilnahmevoraussetzungen: Abschluss des Moduls „Fachwissenschaft II“ (31-MUS-5004)
Empfohlen für: 9. Semester Dauer: 1 Semester Arbeitsaufwand: 5 LP = 150 Arbeitsstunden
Lehrformen:
- Seminar „Musikpädagogisches Forschen“ (3 SWS) = 45 h Präsenz + 45 h Selbststudium = 90 h
- Projekt „Interdisziplinäres Projekt (variabel)“ (2 SWS) = 30 h Präsenz + 30 h Selbststudium = 60 h
Modulnummer: 31-MUS-5013 Modulform: Pflicht Akademischer Grad: Staatsexamen Lehramt an Gymnasien Musik Modultitel (engl.): Pedagogical Research in Music
Literaturangabe: unter www.hmt-leipzig.de
Vergabe von Leistungspunkten: Leistungspunkte werden mit erfolgreichem Abschluss des Moduls vergeben. Näheres regelt die Prüfungsordnung.
Prüfungsleistungen und -vorleistungen:
- Modulprüfung: Hausarbeit (3 Wochen) – Wichtung 1 Seminar „Musikpädagogisches Forschen“ (3 SWS)
- Prüfungsvorleistung: Referat (15 Min.) mit Thesenpapier (Bearbeitungszeit 1 Woche)
- Projekt „Interdisziplinäres Projekt (variabel)“ (2 SWS)
Schulpraktische Studien II/III
OPTIONAL
Anmerkungen zum Stand der aktuellen Bearbeitung:
Diese Vorschläge wurden nicht weiter bearbeitet, da sie nicht Teil der hauseigenen hmt Studienordnung sind und eine Abstimmung mit der Uni Leipzig bedürfen. Zudem sind auch keine Ergänzungsvorschläge zu dem Thema eingegangen. Folglich können die folgenden Anregungen unverbindlich zur Kenntnis genommen werden – sie sind nicht Teil der zu besprechenden Modulanpassungen.
Vorschlag zur Ergänzung der Modulbeschreibung:
- Einsatz digitaler Medien im Unterrichtspraktikum: Erwartung, dass Studierende während des Praktikums mindestens eine Unterrichtsstunde unter explizitem Einbezug digitaler Medien/Tools planen, durchführen und reflektieren.
- Digitale Reflexion und Austausch: Nutzung eines Online-Portfolios oder Forums (z. B. Moodle-Kurs) im Begleitseminar, in dem die Studierenden ihre Erfahrungen mit digitalen Unterrichtselementen dokumentieren und im Teilnehmerkreis reflektieren.
Erläuterung:
Die Schulpraktischen Studien II/III verbinden praktische Unterrichtserfahrung an der Schule mit einem Begleitseminar an der Hochschule. Um digitale Kompetenzen hier systematisch zu fördern, sollte explizit vorgesehen werden, dass die Studierenden digitale Elemente in ihrem Unterricht erproben. Das kann je nach Einsatzschule einfach oder anspruchsvoll sein: Einige könnten z.B. eine Musik-App (wie eine Rhythmustrainings-App oder ein simples Notationsprogramm) mit der Klasse einsetzen, andere vielleicht ein Smartboard verwenden, um Noten anzuzeigen, oder die Schüler*innen ein kurzes Online-Musikquiz auf einer Lernplattform mit automatisierten Feedback (z.B. in LernSax) lösen lassen. Wichtig ist nicht die Perfektion dieser Stunde, sondern dass die angehenden Lehrkräfte praktische Erfahrung sammeln, wie reale Schüler*innen auf digitale Medien reagieren, was technisch-organisatorisch zu beachten ist und wie man Inhalte ggf. anders aufbereiten muss. Diese Erfahrung im Feld schärft das Verständnis dafür, wann und wie digitale Tools didaktischen Mehrwert bringen – oder wo sie vielleicht vom Wesentlichen ablenken.
Im dazugehörigen Seminar sollte der digitale Aspekt ebenfalls verankert sein. Ein Vorschlag ist, ein begleitendes Online-Portfolio oder Forum einzurichten, wo die Studierenden wöchentlich kurz reflektieren (z. B. in Form eines Blogeintrags oder Forenposts): „Habe ich diese Woche digitale Medien eingesetzt? Wie lief es? Was nehme ich mit?“ Auch der Austausch untereinander über diese Plattform kann angeregt werden, sodass z. B. jemand von den Erfahrungen eines anderen lernen kann („Wie hast du die Urheberrechtsfrage beim Einsatz von YouTube gelöst?“). Alternativ oder ergänzend könnten die Seminarleitungen die Studierenden anregen, digitale Lehr-Lernressourcen auszutauschen – etwa gute Websites, Materialien oder Tools, die sie entdeckt haben. Insgesamt wird dadurch die praktische Phase zu einem Reallabor für Digitalunterricht: Die Studierenden probieren aus, reflektieren, erhalten Feedback und dokumentieren ihre Lernschritte. So verfestigen sich die zuvor theoretisch erworbenen digitalen Kompetenzen in realen Unterrichtssituationen.
Modultitel: Schulpraktische Studien II/III
Modultitel (englisch): Reflected Practice of Teaching II/III
Verantwortlich: Professur für Musikpädagogik / Musikdidaktik (HMT Leipzig)
Modulturnus: jedes Semester
Verwendbarkeit: Kernfach Musik, Staatsexamen Lehramt an Gymnasien / Oberschulen
Ziele:
In den Schulpraktischen Studien erwerben die Studierenden grundlegende Kenntnisse und Fähigkeiten in der Beobachtung, Gestaltung und Reflexion von Musikunterricht. Zentrales Ausbildungsmoment ist eine deutliche Akzentuierung der reflexiven Verschränkung von Erfahrungs- und Praxisanteilen. Ziel ist das erste persönliche Erproben eigener Unterrichtsversuche.
Inhalt:
- Zunächst wird ein Einblick in grundlegende Strukturmomente des Unterrichts in Verbindung mit zentralen didaktischen Zielsetzungen gegeben.
- Im Zentrum der Veranstaltung stehen die selbstständige Vorbereitung und Durchführung sowie die gemeinsame Beobachtung und Auswertung von Schulunterricht in einer Kleingruppe.
- Schließlich wird der Unterricht in Hinblick auf die eingangs erarbeiteten Zielsetzungen hin im Plenum reflektiert und diskutiert.
Teilnahmevoraussetzungen: Abschluss des Moduls „Fachwissenschaft II“ (31-MUS-5004)
Literaturangabe: unter www.hmt-leipzig.de
Vergabe von Leistungspunkten: Leistungspunkte werden mit erfolgreichem Abschluss des Moduls vergeben. Näheres regelt die Prüfungsordnung.
Empfohlen für: 5./6. Semester Dauer: 1 Semester Arbeitsaufwand: 5 LP = 150 Arbeitsstunden
Lehrformen:
- Seminar „SPS II/III“ (1 SWS) = 15 h Präsenzzeit + 35 h Selbststudium = 50 h
- Schulpraktische Studien II/III „Schulpraktische Übungen“ (2 SWS) = 30 h Präsenzzeit + 70 h Selbststudium = 100 h
Modulnummer: 31-MUS-5014 Modulform: Pflicht Akademischer Grad: Staatsexamen Lehramt an Gymnasien Musik
Prüfungsleistungen und -vorleistungen:
- Modulprüfung: Präsentation 15 Min. – Seminar „SPS II/III“ (1 SWS)
- Modulprüfung: Portfolio (2 Wochen) – Schulpraktische Studien II/III „Schulpraktische Übungen“ (2 SWS)
Schulpraktische Studien IV/V
OPTIONAL
Anmerkungen zum Stand der aktuellen Bearbeitung:
Diese Vorschläge wurden nicht weiter bearbeitet, da sie nicht Teil der hauseigenen hmt Studienordnung sind und eine Abstimmung mit der Uni Leipzig bedürfen. Zudem sind auch keine Ergänzungsvorschläge zu dem Thema eingegangen. Folglich können die folgenden Anregungen unverbindlich zur Kenntnis genommen werden – sie sind nicht Teil der zu besprechenden Modulanpassungen.
Vorschlag zur Ergänzung der Modulbeschreibung:
- Vertiefte Integration digitaler Werkzeuge im Blockpraktikum: Studierende planen und führen im längeren Schulpraktikum eigenständig Unterrichtseinheiten durch, in denen komplexere digitale Methoden zum Einsatz kommen (z. B. Einsatz von Schulcloud/LernSax für die Unterrichtsorganisation, Verwendung von Musiksoftware in Projektarbeiten, Experimentieren mit KI-gestützten Anwendungen für musikalische Aufgaben).
- Professionalisierung: Rechtliche und ethische Aspekte: Schwerpunkt auf dem sicheren Umgang mit Urheberrecht und Datenschutz bei digitalen Unterrichtsmaterialien im Praktikum: Studierende lernen, Musiknoten legal digital zu nutzen, Lizenzen einzuhalten und den Datenschutz (etwa bei Video-/Audioaufnahmen von Schüler*innen) zu gewährleisten.
Erläuterung:
Im abschließenden Praktikumsmodul (IV/V) übernehmen Studierende im Blockpraktikum
eigenverantwortlich ganze Unterrichtseinheiten. Hier soll die zuvor schrittweise aufgebaute
digitale Kompetenz voll zum Tragen kommen. Eine Ergänzung der Modulbeschreibung
könnte fordern oder fördern, dass die Lehramtsanwärter in dieser Phase digital gestützte
Projekte durchführen. Beispielsweise könnten sie eine Unterrichtsreihe “Komponieren mit
dem iPad” planen, bei der Schüler*innen mit GarageBand eigene Stücke erstellen. Oder sie
integrieren eine Schulcloud in ihren Ablauf: Stellen Materialien digital bereit, nutzen Foren
für Rückfragen der Schüler, organisieren Hausaufgabenabgaben online. Auch das
Ausprobieren fortgeschrittener Tools wäre möglich: Ein KI-Experiment, indem Schüler*innen
eine KI-Musikanwendung testen und darüber reflektieren. Durch solche Vorhaben im
echten Unterricht festigen die Studierenden ihre Fähigkeiten, Unterricht mit digitalen
Mitteln eigenständig zu konzipieren und flexibel anzupassen, was dem höchsten Niveau
praxisbezogener digitaler Kompetenz entspricht.
Begleitend dazu ist es unerlässlich, dass sie den sicheren rechtlichen Rahmen für ihr
Handeln kennen. Gerade im Umgang mit digitalen Medien im Musikunterricht spielen
Urheberrecht und Datenschutz eine große Rolle – ein Aspekt, der sich in den bisherigen
Modulen angedeutet hat und nun praktisch geprüft wird. Die Modulbeschreibung sollte
daher betonen, dass die Studierenden im Praktikum demonstrieren, dass sie z.B.
Notenmaterial rechtssicher verwenden (kein Verstoß gegen Kopierregeln oder illegale
Downloads) und bei der Nutzung von Apps oder Aufnahmen die Datenschutzrichtlinien
einhalten (z.B. Einverständniserklärungen einholen, keine ungeprüften Schülerdaten in
Clouds hochladen etc.). Die Absolvent*innen sollten reflektiert in den Schuldienst gehen
und nicht nur die technischen / didaktischen Möglichkeiten der Digitalisierung kennen,
sondern sie auch verantwortungsvoll und vorbildlich einsetzen können.
Modultitel: Schulpraktische Studien IV/V
Modultitel (englisch): Reflected Practice of Teaching IV/V
Verantwortlich: Professur für Musikpädagogik / Musikdidaktik (HMT Leipzig)
Modulturnus: jedes Semester
Verwendbarkeit: Kernfach Musik, Staatsexamen Lehramt an Gymnasien
Kernfach Musik, Staatsexamen Lehramt an Oberschulen
Ziele
Entwicklung von Fähigkeiten der Beobachtung, Planung, Durchführung und Reflexion von Musikunterricht. Kenntnis der Spezifika von musikbezogenen Lehr-Lernsituationen sowie Grundkenntnisse über Verfahren der Unterrichtsforschung.
Inhalt
In den Schulpraktischen Studien IV/V erschließt der Studierende bei Betreuung durch Mentor*innen, Fachlehrer*innen und Dozent*innen das Berufsfeld Schule u. a. durch Beobachtung, Erkundung und aktives Mitwirken in ausgewählten Handlungsebenen des Berufs als Lehrer*in. Hierzu zählen die Erprobung und der Einsatz unterschiedlicher Lehr- und Lernformen und fachspezifischer Methoden. Eine Übernahme von Unterrichtsversuchen und -sequenzen erfolgt unter Anleitung der Mentorin/des Mentors, der die Studierenden in Planung und Realisierung des Unterrichts anleitet.
Teilnahmevoraussetzungen: Abschluss des Moduls „Fachwissenschaft IIIa“ (31-MUS-5006)
Literaturangabe: unter www.hmt-leipzig.de
Vergabe von Leistungspunkten: Leistungspunkte werden mit erfolgreichem Abschluss des Moduls vergeben. Näheres regelt die Prüfungsordnung.
Empfohlen für: 8. Semester Dauer: 1 Semester Arbeitsaufwand: 5 LP = 150 Arbeitsstunden (Workload)
Lehrformen
- Seminar „SPS IV/V“ (1 SWS) = 15 h Präsenzzeit + 35 h Selbststudium = 50 h
- Schulpraktische Studien IV/V „Fachdidaktisches Blockpraktikum“ (2 SWS) = 30 h Präsenzzeit + 70 h Selbststudium = 100 h
Modulnummer: 31-MUS-5015 Modulform: Pflicht Akademischer Grad: Staatsexamen Lehramt an Gymnasien Musik
Prüfungsleistungen und -vorleistungen
- Prüfungsvorleistung: Teilnahme an den Vorbereitungs- und Auswertungsseminaren des Praktikums
- Modulprüfung: Portfolio (2 Wochen), mit Wichtung 1 – Seminar „SPS IV/V“ (1 SWS) / Schulpraktische Studien IV/V „Fachdidaktisches Blockpraktikum“ (2 SWS)
ÜBERSICHT: MODULE UND STATUS
| Modul | Status | Kommentar |
|---|---|---|
| Künstlerische Praxis I | 3 | 4. Fassung / erweiterter Entwurf |
| Fachwissenschaft I | 3 | 4. Fassung / erweiterter Entwurf |
| Körper – Stimme – Kommunikation | 3 | 4. Fassung / erweiterter Entwurf |
| Künstlerische Praxis II | 3 | 4. Fassung / erweiterter Entwurf |
| Fachwissenschaft II | 3 | 4. Fassung / erweiterter Entwurf |
| Künstlerische Praxis III | 3 | 4. Fassung / erweiterter Entwurf |
| Fachwissenschaft IIIa | 3 | 4. Fassung / erweiterter Entwurf |
| Fachwissenschaft IIIb | 3 | 4. Fassung / erweiterter Entwurf |
| Künstlerische Praxis IV | 3 | 4. Fassung / erweiterter Entwurf |
| Fachwissenschaft IV | 3 | 4. Fassung / erweiterter Entwurf |
| Künstlerische Praxis V | 3 | 4. Fassung / erweiterter Entwurf |
| Musikwissenschaft | 3 | 4. Fassung / erweiterter Entwurf |
| Musikdidaktik | 3 | 4. Fassung / erweiterter Entwurf |
| Musikpädagogisches Forschen | 3 | 4. Fassung / erweiterter Entwurf |
| Schulpraktische Studien II/III | 1 | Vorschlag erarbeitet |
| Schulpraktische Studien IV/V | 1 | Vorschlag erarbeitet |