
Beschwerdeverfahren
Umgang mit Beschwerden
Die Hochschule verpflichtet sich zu einem respektvollen, diskriminierungsfreien und sicheren Miteinander. Vorfälle von Diskriminierung, sexualisierter Belästigung, Benachteiligung oder anderen übergriffigen Verhaltensweisen nehmen wir ernst.
Betroffene und Beobachtende sollen sich geschützt fühlen, wenn sie eine Beschwerde einreichen oder auf problematisches Verhalten hinweisen. Unser Ziel ist es, ein faires und transparentes Verfahren zu gewährleisten, das sowohl dem Schutz der betroffenen Person als auch den Rechten der beschuldigten Person gerecht wird.
Je nach Situation können informelle oder formelle Schritte eingeleitet werden. Die Wahl der Maßnahme orientiert sich an der Schwere des Vorfalls, dem Wunsch der betroffenen Person sowie dem rechtlichen Rahmen. Dabei stehen die Wahrung der Anonymität und die Vermeidung von Retraumatisierung im Mittelpunkt.
Im Folgenden sind mögliche Maßnahmen aufgelistet, die je nach Einzelfall zur Anwendung kommen können.
Je nach Schwere und Umständen des Einzelfalls – unter Wahrung der Anonymität und Schutzbedürfnisse der betroffenen Person – können folgende informelle Maßnahmen in Betracht gezogen werden:
- Persönliches Gespräch der betroffenen Person (ggf. in Anwesenheit einer Vertrauensperson) mit der beschuldigten Person; auf Wunsch kann gemeinsam eine Gesprächsbegleitung hinzugezogen werden.
- Gespräch einer vorgesetzten oder zuständigen Ansprechperson mit der beschuldigten Person – mit Hinweis auf das Verbot von Diskriminierung, Benachteiligung, sexueller Belästigung oder Gewalt.
- Vermittlung durch Konfliktberater*innen oder eine andere neutrale Stelle.
Das Vertrauensteam ist für die Entgegennahme und Bearbeitung von Anliegen und informellen Beschwerden zuständig. Formelle Beschwerden werden durch das Rektorat behandelt.
Bleiben die Schritte einer informellen Beschwerde erfolglos oder erscheinen sie angesichts der Vorfallsschwere unzureichend, können formelle Maßnahmen durch die Hochschulleitung eingeleitet werden. Diese können unter anderem folgende Sanktionen umfassen:
- Formelles Dienstgespräch
- Mündliche oder schriftliche Belehrung
- Schriftliche Abmahnung
- Versetzung
- Ausschluss von Lehrveranstaltungen oder Hochschuleinrichtungen
- Hausverbot
- Exmatrikulation
- Fristgerechte oder fristlose Kündigung
- Disziplinarverfahren (z. B. Verweis, Geldbuße, Gehaltskürzung, Entfernung aus dem Dienst)
- Strafanzeige
Diese Aufzählung ist nicht abschließend. Art und Verfahren richten sich nach den jeweils geltenden rechtlichen Bestimmungen.


Hinweis
Die Hochschule stellt sicher, dass bis zum Abschluss des Verfahrens weder betroffene noch beobachtende oder beschuldigte Personen Nachteile erfahren.
Das Vertrauensteam
Die Mitglieder des Vertrauensteams sind Hochschulangehörige aus unterschiedlichen Bereichen und stehen den Studierenden der HMT Leipzig in folgenden Fällen unterstützend zur Seite:
- Machtmissbrauch und Ausgrenzung
- sexualisierte Diskriminierung und Gewalt
- körperliche oder psychische Gewalt
- Mobbing
Auch Studierende, die nicht sicher sind, ob ihr Anliegen in den Aufgabenbereich des Teams fällt, sind ausdrücklich eingeladen, Kontakt aufzunehmen. Gespräche können auf Wunsch gemeinsam mit einer zweiten Person geführt werden.
Das Vertrauensteam sichert allen Ratsuchenden absolute Vertraulichkeit zu. Eine Weitergabe von Informationen oder ein weiteres Vorgehen erfolgt ausschließlich nach vorheriger Absprache mit der betroffenen Person.

Mitglied | Funktion an der Hochschule | Schwerpunkte |
Prof. Eric Schaefer | Ombudsmann | Konflikte in der Lehre |
Dhia Ben Hamda | Referent für diskriminierungs- und barrierefreies Studium | Konflikte in der Lehre, Machtmissbrauch, Studium mit Beeinträchtigung |
Helene Niggemeier | Antidiskriminierungsbeautragte | Diskriminierung im Studium |
Inka Daubner-Mensching | Inklusionsbeauftragte | Studium mit Behinderung, Studienorganisation |
Constanze Smettan | Gleichstellungsbeauftragte der Hochschule | |
Carmen Thiel | Stellvertretender Gleichstellungsbeauftragte der Hochschule | |
Prof. Alexander Meinel | Gleichstellungsbeauftragter der Fakultät I | |
Ceren Senyücel | Stellvertretende Gleichstellungsbeauftragte der Fakultät I | |
Prof. Dr. Rommy Baumgarten | Gleichstellungsbeauftragte der Fakultät II | |
Floriane Werner | Stellvertretende Gleichstellungsbeauftragte der Fakultät II | |
Katrin Bräunlich | Gleichstellungsbeauftragte der Fakultät III | |
Prof. Eva Kirchner Hogrefe | Stellvertretende Gleichstellungsbeauftragte der Fakultät III | |
Annelie Ripke | Stellvertretende Gleichstellungsbeauftragte der Fakultät III |