Interessenvertretung Gleichstellung

Information, Beratung, Unterstützung

Wofür ist die Gleichstellung an der HMT zuständig?

Gleichstellungsarbeit ist explizit als institutionelle Daueraufgabe und Verpflichtung der Hochschulleitungen wie auch ihrer Angehörigen im Sächsischen Hochschugesetz festgeschrieben (§ 5 SächsHSG).
Die Kernaufgabe der Gleichstellungsarbeit ist in § 56 SächsHSG verankert. Sie soll strukturelle Benachteiligungen im künstlerischen, wissenschaftlichen und administrativen Bereich abbauen.

Der Auftrag der Gleichstellungsbeauftragten besteht insbesondere darin, für eine tatsächliche Gleichberechtigung von Frauen und Männern sowie die Schaffung von Chancengerechtigkeit für alle Mitglieder der Hochschule zu wirken.

  • Wir begleiten Berufungs- und Stellenbesetzungsverfahren von Beginn an und wirken bei organisatorischen Entscheidungen mit, um Benachteiligungen zu verhindern.
  • Wir vertreten die Interessen von Frauen und der LGBTQIA+ Community.
  • Wir informieren und unterstützen Studierende mit Kind(ern).
  • Wir helfen bei der Verbesserung der Vereinbarkeit von Studium und Familie sowie Arbeit und Familie.
  • Wir möchten sexualisierte Gewalt und Machtmissbrauch vorbeugen und vermeiden.
  • Wir hören in Konfliktfällen zu und können zu Handlungsmöglichkeiten beraten.

 

Haben Sie Fragen oder ein besonderes Anliegen? Haben Sie als Betroffene*r oder Zeug*in Unterstützungs- oder Redebedarf? Dann zögern Sie bitte nicht, uns unter gleichstellung@hmt-leipzig.de zu kontaktieren oder wenden Sie sich vertrauensvoll an die für Ihre Fakultät zuständige Gleichstellungsbeauftragte oder ihre Stellvertretung. Das Gleichstellungsteam unterliegt der strengen Schweigepflicht.