FAQs

Online-Lernangebote/E-Learning - welche Möglichkeiten gibt es an der HMT?

Trotz der Schließung der HMT und dem damit verbundenen physischen Kontaktverbot für alle Lehrende und Studierende gibt es die Möglichkeit, Lehrveranstaltungen, vor allem über moodle, anzubieten und zu nutzen.

Folgende Grundsätze gelten dabei:

Wir ermutigen alle, diese Formen zu nutzen und somit virtuell in Kontakt zu bleiben - eine Verpflichtung besteht hierfür nicht. Das heißt:

Die Lehrenden sind nicht verpflichtet, ihre Kurse online anzubieten.

Die Studierenden sind nicht verpflichtet, Online-Angebote wahrzunehmen.

Es wird auch nach dem 4. Mai (sollte die HMT weiter geschlossen bleiben müssen) keine Verpflichtung zur elektronischen Lehre geben.

 

Welche Video-Konferenzsysteme stehen an der HMT zur Verfügung?

Die Dienste DFNConf und Big Blue Button (WebRoom TU Chemnitz) werden empfohlen. Bitte informieren Sie sich zu dazu auf den IT-Service-Seiten der HMT.

 

externe Hilfestellungen Online-Lernangebote

Der DAAD hat inzwischen eine hilfreiche Seite Hochschulforum Digitalisierung eingerichtet, die Sie gern nutzen können.

 

Ich möchte meinen Studierenden Materialien über moodle bereit stellen,
es gibt aber aktuell für mein Angebot keinen moodle-Kurs - was ist zu tun?

 

Schreiben Sie bitte eine eMail an Frau Wolf unter birgit.wolf@hmt-leipzig.de - sie wird diesen Kurs umgehend einrichten.

 

Können Zoom-Lizenzen gekauft werden?

Die HMT prüft aktuell den Einsatz von ZOOM - wir informieren Sie, wenn hier eine Entscheidung getroffen wurde. Kaufen Sie keinesfalls private ZOOM-Lizenzen - wenn Sie ZOOM einsetzen wollen, nutzen Sie die kostenfreien Angebote.

 

Ich benötige online-Material für meinen Kurs, wohin wende ich mich?

Bitte kontaktieren Sie mit Ihren Fragen das Bibliotheksteam. Zum einen bietet die Bibliothek online-Zugang zu lizenzpflichtigen und auch open-Access Materialien (E-Books, Audio-/Video-Datenbanken, digitale Noten uvm.) Erwerbungswünsche werden kurzfristig bearbeitet. Zum anderen unterstützt Sie das Bibliotheksteam beim Erstellen von Scans.

 

Welche urheberrechtlichen Fragen muss ich beim Scannen und Bereitstellen beachten?

 

Zunächst muss zwischen geschützten und urheberrechtsfreien Materialien unterschieden werden. 

Geschützte Materialien sind:

  • Werke, deren Urheber noch leben oder vor weniger als 71 Jahren gestorben sind
  • Wissenschaftliche Neuausgaben freier Werke, die vor weniger als 26 Jahren erschienen sind
  • Audio- und Videoaufnahmen freier Werke, die nach 1962 erschienen sind

Alle anderen Materialien sind urheberrechtsfrei und dürfen jederzeit voraussetzungslos vollständig genutzt werden!

 

Welche geschützten Materialien dürfen auf zugangsbeschränkten Plattformen (z.B. Moodle) zugänglich gemacht werden?

  • Bis zu 15% eines Werks
  • Vollständig: Einzelne Beiträge aus Fachzeitschriften oder einer wissenschaftlichen Zeitschrift
  • Vollständig: Werke geringen Umfangs (Text max. 25 Seiten, Noten max. 6 Seiten, Audio und Video max. 5 Min.)
  • Vollständig: Einzelne Abbildungen
  • Vollständig: Vergriffene Werke

Für die Verbreitung wissenschaftlicher Vorlesungen (= „wissenschaftliches Werk“) gilt darüber hinaus das Recht auf „Großzitat“, nötigenfalls sogar eines vollständigen Werks, soweit dies „durch den besonderen Zweck gerechtfertigt“ ist (851 UrhG). 

Voraussetzungen:

  • Zur Veranschaulichung des Unterrichts und der Lehre an Bildungseinrichtungen (8 60a UrhG) oder für wissenschaftliche Forschung (8 60c UrhG)
  • Kein kommerzieller Zweck
  • Bereitstellung nur für einen abgegrenzten Teilnehmerkreis, sicherzustellen durch Login