Lehrveranstaltungen

Wintersemester 2021/22

Vorlesungen und Seminare mit größerer Teilnehmerzahl können ab Wintersemester 2021/22 wieder in Präsenz stattfinden. Die Einhaltung des gebotenen Mindestabstandes von 1,50 m ist verpflichtend. Die Zahl der zulässigen Teilnehmer ergibt sich aus der vorhandenen nutzbaren Aufenthaltsfläche bei gleichzeitiger Berücksichtigung des Mindestabstandes.

 

Einzel- und Kleingruppenunterricht ist unter Beachtung der Größe des jeweiligen Raumes und der geltenden Abstandsregelungen möglich.

 

Der Hochschulchor findet nicht statt. Kleinere chorische Ensembles können unter Einhaltung der Abstandsregeln (3 m nach vorn und 2 m zur Seite) vorbehaltlich der vorhandenen Raumkapazitäten zusammenkommen. Der CO-2 – Gehalt der Raumluft darf dabei einen Wert von 660 ppm nicht übersteigen, ggf. ist unverzüglich zu lüften. Die Mitwirkenden können sich zusätzlich auf das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung verständigen, wenn dies von einer/einem Anwesenden gewünscht wird.

 

Größere Ensembles können nur in den großen Räumen (Großer Saal, Kammermusiksaal, Orchesterprobensaal, Wintergarten und Streichquartettproberaum, Musiksalon, Black-Box, Chorprobenraum) proben und unterrichtet werden, jedoch nur bis zu acht Studierenden und einer/m Lehrenden. Bei der Raumvergabe/Raumbelegung haben Prüfungsvorbereitungen stets Vorrang.


Im Unterricht muss ein Mindestabstand von 1,5 m zwischen Lehrenden und Studierenden eingehalten werden, bei den Bläsern und Sängern beträgt der Mindestabstand 3 m. Ist dieser Mindestabstand aufgrund der konkreten Raumsituation nicht zu realisieren, erfolgt die Positionierung von transparenten Abtrennungen zwischen den Protagonisten des Unterrichtes.

Anzustreben sind ca. 2,00 m hohe und 1,20 m breite Abtrennungen, um einen ausreichenden Schutz zu gewährleisten. Sollte der Mindestabstand nicht durchgehend einzuhalten sein, ist eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Ein Agieren ohne Mund-Nasen-Bedeckung und ohne Einhaltung von Sicherheitsabständen ist zulässig, wenn es sich um eine konstante Gruppe handelt, d. h. um eine Gruppe von Personen, die sich über den Zeitraum der Proben/des Spielens/des Singens hinweg in der Zusammensetzung nicht ändert und wenn für jede Person zweimal wöchentlich ein negativer Schnelltest vorliegt.