Ausländische Bewerber:innen müssen folgende Sprachkenntnisse durch eine anerkannte Sprachprüfung nachweisen können:
Studiengang |
erforderliche Stufe des Gemeinsamen |
Bachelorstudiengang Gesang
|
mindestens Deutsch B2 |
alle übrigen Bachelorstudiengänge |
mindestens Deutsch B1
|
künstlerische Masterstudiengänge |
mindestens Deutsch B1 |
künstlerische Masterstudiengänge Gesang
|
mindestens Deutsch B2 |
musikpädagogische Studiengänge
|
Deutsch C1 |
Masterstudiengang Chor- und Ensembleleitung
|
Deutsch C1 |
Masterstudiengang Kirchenmusik
|
Deutsch C1 |
Masterstudiengang Elementare |
Deutsch C1 |
Masterstudiengang Musikwissenschaft
|
Deutsch C1 sowie Englisch B2
|
Meisterklassenstudiengänge |
Empfehlung Deutsch B1 aufgrund von Lehrtätigkeit
|
Zu Beginn des entsprechenden Zulassungssemesters dürfen folgende Höchstalter nicht überschritten werden:
Studiengang | Höchst- alter |
Intensivstudiengang Master Schauspiel |
24 Jahre |
Bachelor 1. Semester alle künstlerischen Studiengänge außer Alte Musik, Jazz/Popularmusik, Komposition, Tonsatz, |
25 Jahre |
Master alle künstlerischen Studiengänge außer Alte Musik, Jazz/Popularmusik, Komposition, Tonsatz, |
30 Jahre |
Meisterschülerstudium alle künstlerischen Studiengänge außer Alte Musik, Jazz/Popularmusik, Komposition, Tonsatz, |
32 Jahre |
Das Prüfungsprogramm ist eine Liste der Stücke, die Sie zu Ihrer Aufnahmeprüfung vortragen möchten. Eine einfache Aufstellung der Titel (Satzbezeichnung, Opus u.ä.) und der Komponisten/Autoren genügt. Bitte senden Sie keine Noten, sofern Sie nicht ausdrücklich dazu aufgefordert werden. Die Noten für den Korrepetitor bzw. die Prüfungskommission bringen Sie bitte am Prüfungstag mit.
Mit Ausnahme der Studiengänge Dramaturgie, Schulmusik und Musikwissenschaft ist kein Abitur erforderlich. In jedem Fall müssen Sie sich einem Eignungstest bzw. einer Aufnahmeprüfung stellen.
Im Online-Bewerbungsportal erhalten Sie am Ende des Bewerbungsvorgangs Ihren Bewerberantrag mit einer Liste der einzureichenden Dokumente. In jedem Fall werden für die musikalischen und wissenschaftlichen Studiengänge
Für die Bewerbung im Studiengang Schauspiel genügt
Eine nicht bestandene Aufnahmeprüfung kann im selben Studiengang und Hauptfach einmal wiederholt werden (2 Versuche). Im Studiengang Schauspiel können Sie den Eignungstest zweimal wiederholen (3 Versuche). Bitte beachten Sie, dass eine Prüfung als »nicht bestanden« gewertet wird, wenn Sie unentschuldigt ferngeblieben sind.
Informationen finden Sie unter anderem hier: https://www.hmt-leipzig.de/de/home/mein-studium/studienorganisation
Der "Tag der offenen Tür" findet jeweils in der zweiten Januarwoche statt. Das Programm wird zu gegebener Zeit auf unserer website veröffentlicht
50,00 € für alle Studiengänge:
Die Bankverbindung finden Sie im Online-Bewerbungsportal auf Ihrem ausgedruckten Bewerberantrag
Ihre Bewerbungsgebühr entrichten Sie bitte auf folgendes Konto:
Empfänger: Hauptkasse des Freistaates Sachsen, AST Chemnitz
IBAN: DE22 8600 0000 0086 0015 22
BIC: MARK DEF1 860
Deutsche Bundesbank
Zeile 1: 7040 00380-9
Zeile 2: BNR: Name, Vorname
Während der andauenden Covid-19 Pandemie gelten weiterhin Einreisebestimmungen und Quarantäne-Regelungen, die Sie bitte für die Planung Ihrer Aufnahmeprüfung beachten.
Für Bewerber:innen aus Risikogebieten gilt eine Quarantänepflicht!
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus-infos-reisende.html
und hier:
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus-infos-reisende/einreise-sms-sprachen.html
Auf den Seiten finden Sie ebenfalls Informationen für vollständig geimpfte oder genesene Personen.
Da die Umsetzung der Quarantäneregelungen durch Rechtsverordnungen der Bundesländer erfolgt beachten Sie bitte auch die Quarantäneregelung für Sachsen: