Teilzahlung | Stundung | Erlass Studiengebühren
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen die Bescheide können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch einlegen. Der Widerspruch hat keine aufschiebende Wirkung bezüglich der Zahlung der Gebühr.
Abgabefrist - 15.11.2024
Einzureichende Unterlagen
- das vollständig ausgefüllte und unterschriebene Antragsformular (verfügbar ab 14.10.2024)
- Nachweise der eigenen durchschnittlichen Einnahmen und Ausgaben der letzten 3 Monate sowie Barvermögen und Guthaben in €-Beträgen. (siehe Auflistung im Antragsformular)
- Nachweise der Einkommens- und Vermögensverhältnisse der Eltern bzw. des unterhaltspflichtigen Ehepartners oder Lebenspartners gemäß Lebenspartnerschaftsgesetz (siehe Auflistung im Antragsformular), relevant nur bei Bewerber:innen bis zum 25. Lebensjahr.
Falls die Bewerbungsunterlagen nicht in deutscher oder englischer Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung beizufügen.
Wichtiger Hinweis:
Nicht frist- und formgerecht eingereichte Bewerbungen werden nicht berücksichtigt.